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Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Binnenmarktinformationssystem

Am 6. Mai 2014 fand in Brüssel das erste Treffen der IMI Supervision Coordination Group auf Einladung des
Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) statt.
Bereits Anfang 2010 startete das Binnenmarktinformationssystem (Internal Market Information System - IMI)
und verbindet seitdem nationale, regionale und lokale Behörden grenzüberschreitend miteinander. Zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) ermöglicht IMI einen einfacheren und schnelleren
Kommunikationsaustausch zwischen den 28 EU-Staaten (22. TB Nr. 3.4.1).
Als Rechtsrahmen dafür dient die IMI-Verordnung ((EU) Nr. 1024/2012-IMI-VO) vom Dezember 2012. Sie ist
eine wesentliche Voraussetzung für die verbindliche Anwendung datenschutzrechtlicher Grundsätze bei der
Nutzung des IMI, insbesondere im Hinblick auf die Betroffenenrechte (24. TB Nr. 2.3.1).
Inzwischen wird IMI bereits in folgenden Bereichen verwendet:
-

Anerkennung von Berufsqualifikationen
Dienstleistungen
Entsendung von Arbeitnehmern
Transport von Euro-Bargeld
Anerkennung von Fahrerlaubnissen von Triebwerkfahrzeugführern
Patientenrechte
als Pilotprojekt für den elektronischen Geschäftsverkehr.

Eine Ausweitung auf weitere Rechtsbereiche ist für die kommenden Jahre geplant.
IMI wird auf europäischer Ebene vom Europäischen Datenschutzbeauftragten überwacht. Er hat am 6. Mai
2014 die nationalen Datenschutzbehörden erstmalig zu einem Treffen der IMI Supervision Coordination Group
eingeladen, an dem ich teilnahm.
Neben einem Erfahrungsaustausch der Datenschutzbehörden untereinander hat die Kommission einen Ausblick
auf die geplanten Ausweitungen des IMI gegeben. Inhaltlich ging es insbesondere um zwei Fragen: Wie wird
die Öffentlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten über das Instrument IMI informiert? Wie können die Betroffenen besser über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im IMI informiert werden?
National kontrollieren die Datenschutzbehörden die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Gewährleistung der Rechte der betroffenen Personen im IMI. Um einen persönlichen Eindruck über die mit IMI verbundenen Verfahrensabläufe zu erhalten, habe ich im März 2014 die Bundesfinanzdirektion (BFD) West zur Beratung
und Kontrolle besucht. Ich wollte mich über die Umsetzung von IMI im Rahmen der Entsenderichtlinie (96/71
EG) unterrichten lassen, da hier die BFD West die allein zuständige Behörde in Deutschland für IMI-Anfragen
ist. Wie ich dabei feststellen konnte, werden die personenbezogenen Daten im Einklang mit den datenschutz rechtlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt.
Ich werde die Anwendung der IMI-VO auch weiterhin begleiten und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen achten. Dazu stehe ich u. a. auch in Kontakt mit der nationalen, beim Bundesverwaltungs-

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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