Die zunehmende Globalisierung führt auch zu einer verstärkten Verlagerung von privaten Vermögenswerten auf
ausländische Konten außerhalb des eigenen Ansässigkeitsstaates. Diese sowie damit erzielte Einnahmen bleiben
oft unversteuert. Um dagegen vorzugehen, bedarf es verstärkter Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen durch
intensiveren Informationsaustausch. Hierzu wurde auf OECD-Ebene gemeinsam mit den G20-Staaten und in
enger Kooperation mit der EU ein Modell für einen globalen Standard zum Austausch von Informationen zu Fi nanzkonten entwickelt und am 15. Juli 2014 von der OECD veröffentlicht. Der Standard orientiert sich weitgehend an Vorgaben des zwischen den USA und anderen Staaten jeweils bilateral abgeschlossenen FATCA-Abkommens (Foreign Account Tax Compliance Act, vgl. Nr. 7.5, 24. TB Nr. 2.5.5).
Der Standard besteht aus zwei wesentlichen Elementen:
a) einer Mustervereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Competent Authority Agreement (CAA))
und
b) dem Gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Common Reporting Standard (CRS)).
Die zuständigen staatlichen Stellen sollen von den Finanzinstituten die erforderlichen Informationen erhalten
und diese einmal jährlich automatisch mit anderen Staaten austauschen. Im Standard ist festgelegt, welche Informationen wann beschafft und ausgetauscht werden müssen und welche Finanzdienstleister und Steuerpflichtigen einbezogen werden. Sämtliche Arten von Kapitalerträgen wie Zinsen, Guthaben und Erlöse aus Veräußerungen von Finanzvermögen werden erfasst.
Im Rahmen des Jahrestreffens des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch für Besteuerungszwecke - des weltweit größten Netzwerks für die internationale Kooperation im Bereich von Steuern und
Finanzinformationen - haben 51 Länder am 29. Oktober 2014 in Berlin diesen neuen globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten in Form eines multilateralen Abkommens gezeichnet.
Diese Gruppe der Erstanwender („Early Adopters“), darunter auch Deutschland, hat darin die frühzeitige Einführung des neuen, einheitlichen und globalen Standards für den automatischen Austausch von Informationen
über Steuerpflichtige beschlossen und dessen weltweite Umsetzung vorangebracht. Die Unterzeichnung dieser
Rahmenvereinbarungen ist ein weiterer Schritt hin zur tatsächlichen Umsetzung des automatischen Informationsaustausches. Darüber hinaus wurde die Amtshilferichtlinie (2011/16/EU) der Europäischen Union ergänzt.
Die Richtlinie 2014/107/EU sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereichs für einen verpflichtenden automatischen Informationsaustauch gemäß dem Gemeinsamen Meldestandard im EU-Recht vor.
Der Standard soll auf nationaler Ebene zum Jahreswechsel 2015/2016 eingeführt werden. Ein erster Informationsaustausch soll 2017 für die Erstanwender erfolgen, nachdem der gemeinsame Meldestandard von den einzel nen Staaten in nationales Recht umgesetzt worden ist. In Deutschland bedarf es hierzu eines entsprechenden Gesetzes sowie weiterer anwendungsrechtlicher Regelungen für den automatischen Informationsaustausch. Ich
habe im bisherigen Verfahren gegenüber der Bundesregierung auf datenschutzrechtliche Erfordernisse hingewiesen und mich für eine datenschutzkonforme Ausgestaltung des automatischen Informationsaustauschs eingesetzt. Insbesondere muss eine angemessene Datensicherheit gewährleistet werden und es bedarf einer präzisen
Zweckbindung hinsichtlich der auszutauschenden Informationen. Ein wesentliches Element wird die Wahrung
datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte darstellen.
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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