Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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samen Datenschutzaufsichtsgruppe veröffentlicht (http://
www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/
Documents/Supervision/Eurodac/11-12-09_EURODAC_
Report_EN.pdf). Das zweite Kontrollvorhaben, das die
Verarbeitung unleserlicher Fingerabdrucke zum Gegenstand hat, stand bei Redaktionsschluss für diesen Tätigkeitsbericht zwar kurz vor dem Abschluss, ein Bericht lag
jedoch noch nicht vor.
2.2.5

Visa-Informationssystem

Das europäische Visa-Informationssystem (VIS) hat seinen Betrieb aufgenommen.

Drucksache 17/13000

– Libyen
– Mauretanien
– Marokko
– Tunesien
Region 2: Naher Osten
– Israel
– Jordanien
– Libanon

Am 1. Oktober 2011 wurde nach mehrjähriger Planung
und Vorbereitung mit dem europäischen Visa-Informationssystem der Betrieb für eine neue multinationale Datenbank aufgenommen (vgl. Nr. 8.9). Das VIS verfolgt
zwar ähnliche Zwecke wie Eurodac (u. a. Vermeidung
von Mehrfach-Anträgen, Identitätsverifizierung, vgl.
Nr. 2.2.4), bezieht sich aber auf einen anderen Personenkreis. In der VIS-Datenbank werden nicht nur personenbezogene Daten von Visum-Antragstellern erfasst und bis
zu fünf Jahre gespeichert, sondern auch von Personen, die
Besuchseinladungen an visum-pflichtige Antragsteller
richten. Neben den üblichen Angaben wie Name, Vorname und Geburtsdatum werden zu den Visum-Antragstellern auch biometrische Daten (Fotos und Fingerabdrücke) gesammelt.

– Syrien

Anders als bei Eurodac werden die Daten für das VIS zumeist aber nicht im Inland, sondern durch Konsulate und
Botschaften der Mitgliedstaaten im Ausland erhoben und
über nationale „Kopfstellen��� an die zentrale VIS-Datenbank in Straßburg weitergeleitet. Gegenwärtig wird das
VIS bei den Auslandsvertretungen der Teilnehmerstaaten
in Nordafrika, Naher Osten und im weiteren Bereich des
Persischen Golfs genutzt (vgl. Kasten zu Nr. 2.2.5). Über
weitere Regionen und Länder wird die Europäische Kommission entscheiden.

– Vereinigte Arabische Emirate

Die Datenschutzaufsicht über das VIS folgt einem ähnlichen Modell wie bei Eurodac: Der EDPS kontrolliert die
zentrale VIS-Datenbank, während die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten die jeweiligen nationalen Komponenten des VIS überprüfen. In Deutschland obliegt mir
die datenschutzrechtliche Kontrolle, weil das Auswärtige
Amt und das Bundesverwaltungsamt für den nationalen
Teil des VIS verantwortlich sind. Um die Arbeit und die
Kontrollschwerpunkte in den Mitgliedstaaten aufeinander
abzustimmen, wurde auch beim VIS eine gemeinsame
Kontrollaufsichtsgruppe unter Vorsitz des EDPS geschaffen, in der auch ich vertreten bin.
K a s t e n z u N r. 2 . 2 . 5
Einsatzregionen des europäischen VisaInformationssystems (Ende 2012)
Region 1: Nordafrika
– Algerien
– Ägypten

Region 3: Persischer Golf und Umgebung
– Afghanistan
– Bahrain
– Iran
– Irak
– Kuwait
– Oman
– Katar
– Saudi-Arabien
– Jemen
2.3

IT goes Europe

Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch
öffentliche Stellen wird zunehmend nicht mehr auf nationaler Ebene allein entschieden. Nicht nur die rechtlichen
Rahmenbedingungen sondern auch technische Standards
werden durch die Europäische Union vorgegeben. Außerdem ist die EU, bzw. von ihr eingerichtete Agenturen, zunehmend auch selbst Betreiberin von europaweiten Großsystemen. Leider klammern die Kommissionsvorschläge
für einen neuen Rechtsrahmen für den Datenschutz in der
EU (vgl. Nr. 2.1) die EU-Institutionen und die von ihnen
betriebenen IT-Systeme aus. Dies gilt auch für deren Datenschutz-Kontrollstrukturen.
Für verschiedene durch europäische Agenturen betriebene Informationssysteme (Schengener Informationssystem, Europol, Eurojust, Zollinformationssystem) wurden
eigenständige Kontrollgremien, so genannte Gemeinsame
Kontrollinstitutionen (GKI) eingerichtet.
Dagegen arbeiten der Europäische Datenschutzbeauftragte und die nationalen Aufsichtsstellen sowohl bei der
Kontrolle des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac (vgl. Nr. 2.2.4) als auch bei der Aufsicht über das neu
eingerichtete europäische Visa-Informationssystem (VIS,
vgl. Nr. 2.2.5) eng zusammen. Das Betriebsmanagement
für die zentralen Datenbanken von Eurodac und VIS hat
am 1. Dezember 2012 die im November 2011 neu ge-

BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012

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