Drucksache 17/13000

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sicherung XY Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung
vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders
hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Versicherung XY aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der
Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. 
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die Versicherung XY das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können,
ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können.25 Zur Abrechnung
von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden.
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an
Rückversicherungen werden Sie durch die Versicherung XY unterrichtet26.

Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit
erforderlich, entbinde ich die für die Versicherung XY tätigen Personen im Hinblick auf
die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer
Schweigepflicht.
3.4.

Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS)27

Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung
das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa Insurance Risk and
Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden,
www.informa-irfp.de) betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten
könnten, und erhöhte Risiken kann die Versicherung XY an das HIS melden. Die Versicherung XY und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder
Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.28 Zwar
werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer
nach § 203 StGB geschützten Daten benötigt die Versicherung XY Ihre Schweige-

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BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012

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