Drucksache 17/13000

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gen bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss.

2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich
bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für die Versicherung XY konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben
gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde. Auch dafür bedürfen wir einer Einwilligung und Schweigepflichtentbindung. Bitte entscheiden Sie sich für
eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten:13
Möglichkeit I:
Ƒ Für den Fall meines Todes willige ich in die Erhebung meiner Gesundheitsdaten
bei Dritten zur Leistungsprüfung bzw. einer erforderlichen erneuten Antragsprüfung ein wie im ersten Ankreuzfeld beschrieben (siehe oben 2.1. – Möglichkeit
I).
Möglichkeit II:
Ƒ Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht bzw. einer erforderlichen erneuten Antragsprüfung nach meinem Tod Gesundheitsdaten erhoben werden müssen,
geht die Entscheidungsbefugnis über Einwilligungen und Schweigepflichtentbindungserklärungen auf meine Erben oder – wenn diese abweichend bestimmt
sind – auf die Begünstigten des Vertrags über.

3.

Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Versicherung XY

Die Versicherung XY verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.14
3.1.

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung

Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht
kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die Versicherung XY
benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt
werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.15
Ich willige ein, dass die Versicherung XY meine Gesundheitsdaten an medizinische
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BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012

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