Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Inhaber sich im Internet oder z. B. auch an Verkaufsautomaten ausweisen kann (vgl. Nr. 2.3.4, 8.5 und
23. TB Nr. 3.2).
Wie bereits im letzten Tätigkeitsbericht dargelegt,
habe ich mich mit Blick auf die gespeicherten biometrischen Merkmale und die eID-Funktion für ein
hohes Datenschutz- und Datensicherheitsniveau beim
eAT eingesetzt. Ich begrüße, dass das Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an o. g. EG-Verordnung (Gesetz vom 12. April 2011, BGBl. I S. 610)
sowie die entsprechende Rechtsverordnung (Verordnung vom 22. Juli 2011, BGBl. I S. 1530) dies jetzt
u. a. durch Verweise auf die bereits für den nPA geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicherstellen.
17. 23. TB Nr. 6.11 Mail Sampling Unit, Sendungsfotografien
Bereits im 23. Tätigkeitsbericht hatte ich über die
Abrechnungsverfahren im internationalen Postverkehr und die von der Deutschen Post AG durchgeführten Stichprobenerhebungen mittels Sendungsfotografien berichtet. Damals stand noch eine Antwort
der Deutschen Post AG aus, so dass keine abschließende Bewertung möglich war. Hieran hat sich nichts
geändert, auch wenn mir inzwischen weitere Erkenntnisse vorliegen.
Der internationale Postverkehr hat sich auf ein
(quasi-standardisiertes) Verfahren zum Ausräumen
von etwaigen Unstimmigkeiten in der Abrechnung
Drucksache 17/13000
geeinigt. Dieses Verfahren basiert zum größten Teil
auf einem Parameter, der die Menge von bestimmten
Sendungen pro Kilogramm („Items per Kilo“) angibt.
Kommt es nun im Postaustausch zu Unstimmigkeiten, wird genau dieser Wert angezweifelt und die
Postunternehmen versuchen, ihre Angaben zu belegen. An dieser Stelle haben sich die Sendungsfotografien im internationalen Umfeld etabliert, um pro
Raumeinheit Größe, Beschaffenheit und Anzahl der
einzelnen Sendungen zu dokumentieren. Die Speicherung der Aufnahmen erfolgt in den anderen Ländern in der Regel für ungefähr zwei Jahre, da die Abrechnungsläufe sehr langwierig sind.
Meiner Aufforderung an die Deutsche Post AG zu
prüfen, ob eine Beschränkung der Bildaufnahmen auf
die relevanten Daten (Bestimmungsland, -ort und
Postleitzahl) möglich ist, kam diese zwar nach, jedoch gibt es keine erfolgversprechenden Ergebnisse.
Dies zeigte auch ein Besuch der Sortieranlage in
Frankfurt. Ich habe deshalb erneut auf den Maßstab
der Erforderlichkeit aufmerksam gemacht, der es verbietet, Namen von Absender und Adressat auf einer
Fotografie zu erfassen. Die Deutsche Post AG kündigte an, künftig die nicht benötigten Bildbereiche
der Fotografien zu verpixeln (unkenntlich zu machen), um gleichwohl ein angemessenes Maß der Beweissicherung für die Abrechung im internationalen
Postverkehr zu erreichen; ob es zur Umsetzung
kommt, werde ich weiterhin beobachten.
BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012