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Dabei sollten die Ausgangslage erfasst und die Anforderungen an ein solches System definiert werden. Zu
Beginn wurde nach bestehenden Tools recherchiert,
die diesen Anforderungen genügen. Das Forschungsprojekt konnte 2012 abgeschlossen werden. Zwar gibt
es derzeit entsprechende Tools auf dem Markt, von denen erfüllt aber keins die Anforderungen vollständig.
– Anpassung des Tools zur automatisierten Auswertung von Protokolldaten
Dieses Forschungsprojekt setzt auf das vorausgegangene auf. Wurden dort Anforderungen an ein Tool zur
automatisierten Auswertung von Protokolldaten definiert, so geht es jetzt um bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Ein auf dem Markt existierendes Produkt
erfüllt die gestellten Analyse- und Auswerteanforderungen zum großen Teil und erlaubt es auch, bedarfsorientierte Anpassungen und Erweiterungen vornehmen zu können.
Die Implementierung von Plugins, um zusätzlichen
Protokolldatenformate analysieren zu können, sowie
die Erweiterung und Anpassung der Analysefunktionen und Implementierung dieser neuen Plugins in die
ausgewählte Software wird im nun vergebenen Auftrag vorgenommen. Ebenfalls werden Schulungsunterlagen für die Software erstellt, um späteren Nutzern
eine Einarbeitung zu erleichtern.
Die in 2010 angestoßenen Forschungsprojekte zur
„Erstellung eines Leitfadens zur Evaluation von Gesetzen“ und „PRIVIDOR – PRIvacy Violation DetectOR“
konnten erfolgreich abgeschlossen werden (vgl. 23. TB
Nr. 14.6).
15.8

BfDI als Ausbildungsbehörde

Referendare, Praktikanten und Anwärter zeigen Interesse
am Datenschutz.
Das Interesse an Praktikumsaufenthalten in meiner
Dienststelle ist auch 2011 und 2012 groß geblieben. Insbesondere Studierenden der Rechtswissenschaften und
Rechtsreferendaren, die sich für Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit interessierten und praktische Kenntnisse erwerben wollten, habe ich einen
Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweise einer Datenschutzbehörde gewährt.
Insgesamt haben im Berichtszeitraum 18 Studierende und
Referendare Teile ihrer Ausbildung in meinem Hause absolviert. Darüber hinaus konnte ich vier Anwärtern des
gehobenen Verwaltungsdienstes die Möglichkeit bieten,
ihr Pflichtpraktikum in meiner Dienststelle abzuleisten.
15.9

Gesund im Job – der BfDI als
Pilotbehörde

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in ein betriebliches Gesundheitsmanagement einfließen.
Der Gesundheitsbericht der Bundesregierung 2012 zeigte
beim Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst
Handlungsbedarf. Dies nahm ich in Zusammenarbeit mit

BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dem Bundesministerium des Inneren zum Anlass, in meiner Dienststelle zu untersuchen, welche Verbesserungsmöglichkeiten es zur Gesunderhaltung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. Die sich daraus ergebenden
Lösungsvorschläge sollen anschließend in ein betriebliches Gesundheitsmanagement einfließen. Damit geht
meine Dienststelle als Pilotbehörde mit gutem Beispiel
voran.
Beginnend im April 2012 wurden daher in verschiedenen
Arbeitsgruppen Ideen und Lösungsvorschläge für ein verbessertes Gesundheitsmanagement erarbeitet. Ergebnisse
gab es in unterschiedlichsten Bereichen, wie z. B. bei der
Ergonomie, Arbeitssicherheit und IT-Ausstattung. Einige
Ergebnisse, wie Headsets für Mitarbeiter, die viel telefonieren müssen, konnten sofort umgesetzt werden. Andere
werden als regelmäßige Angebote in den nächsten Jahren
in den Arbeitsalltag einfließen.
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Wichtiges aus zurückliegenden
Tätigkeitsberichten

1. 23. TB Nr. 2.3 Sie haben Post – Ablauf der Altregelung zur Nutzung personenbezogener Daten
zu Werbezwecken
Mit dem Inkrafttreten der Neuregelungen für den
werblichen Umgang mit personenbezogenen Daten
am 1. September 2009 wurde – jedenfalls dem
Grundsatz nach – festgelegt, dass personenbezogene
Daten nur mit Einwilligung des Betroffenen zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels verarbeitet
und weitergegeben werden dürfen. Leider gibt es
viele Ausnahmen. Jedoch gestaltet sich die Datenverarbeitung im Bereich des so genannten Listenprivilegs, das für die Nutzung bestimmter Daten wie
Name, Anschrift und Geburtsjahr nach wie vor nur
ein Widerspruchsrecht vorsieht, mittlerweile transparenter. Der Betroffene muss nun bei der werblichen
Ansprache darüber informiert werden, welche Stelle
bei der Werbung für fremde Angebote für die Nutzung der Daten verantwortlich ist bzw. wer die Daten
im Fall einer Weitergabe erstmals erhoben hat.
Für die Umstellung auf die neue Rechtslage hatte der
Gesetzgeber der Werbewirtschaft eine Übergangsfrist
von drei Jahren eingeräumt. Für Daten, die vor dem
1. September 2009 erhoben wurden, galt daher die
alte Rechtslage zunächst fort. Seit dem 31. August
2012 unterliegen nun auch diese Altdaten der neuen
Regelung.
Den Neuregelungen merkt man an, dass das Gesetz
in der letzten Legislaturperiode im Eilverfahren verabschiedet und bis zuletzt immer wieder geändert
und ergänzt wurde. Sie sind für den Bürger schwer
verständlich und in der Praxis mit zahlreichen Auslegungsschwierigkeiten verbunden.
Die Aufsichtsbehörden haben deshalb in der Ad-hocArbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ des
Düsseldorfer Kreises unter Leitung des Bayerischen
Landesamts für Datenschutzaufsicht praktische Anwendungshinweise erarbeitet, die den Unternehmen

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