Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/3709

Im Berichtsjahr 2013 war Thomas Oppermann, MdB (SPD) Vorsitzender und Michael Grosse-Brömer, MdB
(CDU/CSU) stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Weitere vom Bundestag
gewählte Mitglieder des Gremiums waren die Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger, Manfred Grund,
Dr. Hans-Peter Uhl (alle CDU/CSU), Michael Hartmann (Wackernheim), Fritz Rudolf Körper (beide SPD),
Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (beide FDP), Steffen Bockhahn (DIE LINKE.) und Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Am 16. Januar 2014 setzte der Bundestag für die 18. Wahlperiode ein aus neun Mitgliedern bestehendes Parlamentarisches Kontrollgremium ein und wählte die Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger, Manfred
Grund, Stephan Mayer (Altötting), Armin Schuster (Weil am Rhein) (alle CDU/CSU), Gabriele Fograscher,
Michael Hartmann (Wackernheim), Burkhard Lischka (alle SPD), Dr. André Hahn (DIE LINKE.) und HansChristian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu dessen Mitgliedern. Das Parlamentarische Kontrollgremium konstituierte sich am selben Tage und bestimmte für das Jahr 2014 Clemens Binninger, MdB
(CDU/CSU) zu seinem Vorsitzenden und Dr. André Hahn, MdB (DIE LINKE.) zu seinem stellvertretenden
Vorsitzenden. Der Abgeordnete Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) hat am 4. Juli 2014 seinen Verzicht
auf die Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium erklärt. Der Bundestag wählte am 9. Oktober
2014 den Abgeordneten Uli Grötsch (SPD) zu dessen Nachfolger.
Soweit sein Recht auf Kontrolle reicht, kann das Parlamentarische Kontrollgremium nach § 5 PKGrG von der
Bundesregierung und den Nachrichtendiensten verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls auch im Original, herauszugeben und in Dateien gespeicherte Daten zu
übermitteln sowie Zutritt zu sämtlichen Dienststellen zu erhalten. Es kann Angehörige der Nachrichtendienste,
Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung sowie Beschäftigte anderer Bundesbehörden nach Unterrichtung der Bundesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen. Die anzuhörenden Personen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Bundesregierung hat den
Verlangen des Parlamentarischen Kontrollgremiums unverzüglich zu entsprechen. Gerichte und Behörden sind
zur Rechts- und Amtshilfe, insbesondere zur Vorlage von Akten und Übermittlung von Dateien, verpflichtet.
Das nach § 10 Absatz 1 G 10 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen auf Bundesebene zuständige
Bundesministerium des Innern unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium nach § 14 Absatz 1 Satz 1
G 10 in Abständen von höchstens sechs Monaten über die Durchführung des G 10. Diese Halbjahresberichte
enthalten einen Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum ergriffenen Beschränkungsmaßnahmen. Die entsprechenden Berichte für das Jahr 2013 sind wesentliche Grundlage
des vorliegenden Berichts.
2.

Kontrolle durch die G 10-Kommission

Die G 10-Kommission besteht nach § 15 Absatz 1 Satz 1 G 10 aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum
Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen
mit Rede- und Fragerecht teilnehmen können. Die Mitglieder der Kommission nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr und werden gemäß § 15 Absatz 1 Satz 4 G 10 vom Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe bestellt, dass ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei
Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet.
Das Parlamentarische Kontrollgremium der 17. Wahlperiode bestellte am 27. Januar 2010 Dr. Hans de With
(Vorsitzender), Erwin Marschewski (Stellvertretender Vorsitzender), Rainer Funke und Ulrich Maurer als ordentliche sowie Dr. Bertold Huber, Rudolf Kraus, Volker Neumann und Hartfrid Wolff als stellvertretende
Mitglieder der G 10-Kommission. Diese Zusammensetzung hatte die Kommission auch im Berichtsjahr 2013.
Am 16. Januar 2014 bestellte das Parlamentarische Kontrollgremium der 18. Wahlperiode Andreas Schmidt
(Vorsitzender), Dr. Bertold Huber (Stellvertretender Vorsitzender), Frank Hofmann und Ulrich Maurer als
ordentliche sowie Dr. Wolfgang Götzer, Michael Hartmann (Wackernheim), MdB und Halina Wawzyniak,
MdB als stellvertretende Mitglieder der G 10-Kommission der 18. Wahlperiode. Wolfgang Wieland wurde am
12. März 2014 als weiteres stellvertretendes Mitglied des Gremiums bestellt. Der Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann (Wackernheim) hat am 4. Juli 2014 seinen Verzicht auf die Mitgliedschaft in der G 10-Kommission erklärt.
Die Kommission tritt gemäß § 15 Absatz 4 Satz 1 G 10 mindestens einmal im Monat zusammen. Ihre Mitglieder sind nach § 15 Absatz 1 Satz 3 G 10 in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen.

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