Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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zeitig ist sicherzustellen, dass bei der Nutzung möglichst
wenig personenbezogene Daten preisgegeben werden.
Auch ist darauf zu achten, dass die „informationelle Gewaltenteilung“ bestehen bleibt, also die Trennung der
zwischen den von verschiedenen Verwaltungsbereichen
für unterschiedliche Zwecke erhobenen Daten (s. Kasten b zu Nr. 6). Eindeutige Authentifizierung und Datenvermeidung stehen dabei nicht in einem unauflösbaren
Widerspruch, denn intelligente Authentifizierungsmechanismen kommen ohne übergreifende Identifikationsnummern und Personenkennzeichen aus. Durch ein modernes
Identitätsmanagement können sowohl der Datenschutz
als auch die Informationssicherheit gewinnen.
K a s t e n b zu Nr. 6
Daten- und Verbraucherschutz halten folgende Mindestforderungen beim Identitätsmanagement (IDM)
für notwendig:
– selbstständige Verwaltung und Kontrolle der Verwendung von Identitätsdaten durch die Nutzer,
– den jeweiligen Erfordernissen angepasste und abgestufte Nutzungsmöglichkeiten auch hinsichtlich
Anonymität und Authentizität,
– sichere Authentifizierung auch auf der Anbieterseite,

Drucksache 16/12600

Patientenakte verwechselt werden. Darüber hinaus ist
auch die elektronische Fallakte sowohl von der Patientenals auch der Gesundheitsakte zu unterscheiden. Kernanliegen der Fallakte ist die Verbesserung der Kommunikation zwischen Krankenhaus und ambulantem Arzt im
Rahmen der Behandlung eines konkreten Falles.
Der Basis-Rollout hat begonnen
Nach Abschluss der ersten Testphase ist Ende 2008 mit
der Ausgabe der Kartenlesegeräte für die neuen Gesundheitskarten bei den Leistungserbringern in der Region
Nordrhein der sog. Basis-Rollout angelaufen. Daran
schließt sich Anfang 2009 die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten in dieser Region an. Im weiteren Verlauf des Jahres 2009 werden dann die weiteren
Regionen mit den Gesundheitskarten und den entsprechenden Lesegeräten ausgerüstet (s. Kasten zu Nr. 6.1).
Die Verzögerung ist u. a. darauf zurückzuführen, dass für
die Leistungserbringer nur eine ungenügende Anzahl an
zertifizierten Lesegeräten vorhanden ist.
K a s t e n zu Nr. 6.1
Zwiebelschalenmodell des Basis-Rollouts;
die Zahlen geben den zeitlichen Ablauf wieder.

– Vermeidung von zentralen Verfahren und der Möglichkeiten zur Zusammenführung von Identitätsdaten,
– Einführung von Benachrichtigungspflichten bei Datenpannen und -verlusten.
6.1

Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte wird später als vorgesehen kommen. Die lange Verzögerung ruft aber Konkurrenten auf den Plan, die alternative Modelle von elektronischen Gesundheitsakten auf dem Markt anbieten.
Über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
habe ich in meinen letzten Tätigkeitsberichten ausführlich
berichtet (zuletzt 21. TB Nr. 4.1). Bereits damals habe ich
darauf hingewiesen, dass bei diesem wichtigen Projekt
der Grundsatz „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“ gelten muss. Nachdem der ursprünglich vorgesehene Einführungstermin seit über drei Jahren verstrichen ist, hat
nun in der Region Nordrhein der sog. Basis-Rollout begonnen. Bis die ersten freiwilligen Anwendungen der
elektronischen Gesundheitskarte, wie z. B. Notfalldatensatz oder Arzneimitteltherapiesicherheitsüberprüfung, genutzt werden können, wird noch einige Zeit verstreichen.
Jahre dürften noch vergehen, bis die sog. Königsdisziplin
der Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte,
verfügbar ist. Dies führt dazu, dass Krankenkassen und
kommerzielle Anbieter sich auf dem Gesundheitsmarkt
positionieren und eigenständige Gesundheitsakten anbieten. Diese Gesundheitsakten unterliegen aber nicht den
strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen des
§ 291a SGB V und dürfen nicht mit der elektronischen

Bild entnommen aus einem Vortrag von D. Drees/
gematik beim Euroforum am 20. Mai 2008
Zunächst wird die Gesundheitskarte im Unterschied zur
bisherigen Krankenversichertenkarte ein Lichtbild enthal-

BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008

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