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Deaktivierung
Den betroffenen Verbrauchern muss ab dem Kauf von mit
RFID-Chips versehenen Produkten die Möglichkeit eröffnet werden, die RFID-Chips jederzeit dauerhaft zu deaktivieren bzw. die darauf enthaltenen Daten zu löschen,
insbesondere dann, wenn Daten für die ursprünglichen
Speicherzwecke nicht mehr erforderlich sind. Dieses Recht
darf nicht durch Gewährleistungsbeschränkungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt werden.
Datensicherheit
Die Vertraulichkeit der gespeicherten und der übertragenen Daten ist durch Sicherstellen der Authentizität der be-

teiligten Geräte (Peripherie) und durch Verschlüsselung
zu gewährleisten. Das unbefugte Auslesen der gespeicherten Daten muss wirksam verhindert werden.
Keine heimliche Profilbildung
Daten von RFID-Chips aus verschiedenen Produkten dürfen nur so verarbeitet werden, dass personenbezogene
Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile ausschließlich mit Wissen und Einwilligung der Betroffenen
erstellt werden können. Soweit eine eindeutige Identifizierung einzelner Gegenstände für einen bestimmten
Anwendungszweck nicht erforderlich ist, muss auf eine
Speicherung eindeutig identifizierender Merkmale auf
den RFID-Chips verzichtet werden.

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BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006

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