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A n l a g e 8 (zu Nr. 3.5)
28. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre
am 2. und 3. November 2006
„Datenschutz vermitteln und effektiver gestalten“
Ursprung dieser Initiative
Dieser Bericht hat seinen Ursprung in der Rede von Alex
Türk, dem Vorsitzenden der französischen Datenschutzbehörde (CNIL), anlässlich einer im Mai 2006 vom polnischen Generalinspektor für Datenschutz in Warschau abgehaltenen Konferenz zum Thema „Öffentliche Sicherheit und Schutz der Privatsphäre“. Alex Türk sprach über
seine ernste Besorgnis angesichts der Herausforderungen,
denen die Datenschutzbehörden zurzeit gegenüberstehen. Er betonte, dass die Datenschutzbehörden ihre Aktivitäten dringend auf diese Herausforderungen ausrichten
müssten, da andernfalls Gefahr bestehe, dass die den Datenschutzbestimmungen zugrunde liegende Philosophie
in kürzester Zeit an Gehalt verliere.
Im Anschluss an die Konferenz lud der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) den CNIL ein, eine gemeinsame Initiative ins Leben zu rufen, um die Notwendigkeit
dieser dringlichen Maßnahmen bei der Konferenz in London zu präsentieren. Der britische Datenschutzbeauftragte gab der Initiative sofort volle Unterstützung. Vorliegender Bericht wurde in enger Zusammenarbeit der
drei genannten Datenschutzbehörden erstellt.
Durch ihren Beitritt zu dieser Initiative verpflichten sich
die teilnehmenden Datenschutzbehörden, ihre Aktivitäten
im Hinblick auf die folgenden Ziele zu koordinieren:
– Entwicklung von Kommunikationsaktivitäten auf der
Grundlage gemeinsamer Ideen, von denen einige in
beigefügtem Text zum Ausdruck gebracht werden
– Anpassung der eigenen Verfahrensweisen und Methoden durch eingehende Beurteilung ihrer Effektivität
und Effizienz sowie durch Ausweitung ihrer Kapazitä-
ten in den Bereichen technische Kompetenz, Trendprognose und Intervention im technologischen Bereich
– Beitrag zur institutionellen Anerkennung von Datenschutzbehörden auf internationaler Ebene und Förderung der Einbeziehung anderer relevanter Interessenvertreter auf nationaler und internationaler Ebene
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben die folgenden Datenschutzbehörden bestätigt, diese Initiative grundsätzlich zu unterstützen:
– Commission nationale de l’informatique et des libertés
(Frankreich)
– European Data Protection Supervisor (Europäische
Union)
– Information Commissioner (Großbritannien und Nordirland)
– Privacy Commissioner of Canada (Kanada)
– Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Deutschland)
– Agencia Española de Protección de Datos (Spanien)
– Garante per la Protezione dei Dati Personali (Italien)
– College Bescherming Persoonsgegevens (Niederlande)
– Privacy Commissioner (Neuseeland)
– Préposé fédéral à la protection des données et à la
transparence (Suisse)/Eidgenössische Datenschutz und
Öffentlichkeitsbeauftragte (Switzerland)
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BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006