R

ev

is

– 166 –
A n l a g e 6 (zu Nr. 3.5)
27. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre
vom 14. bis 16. September 2005
Resolution zur Verwendung von Personendaten für die politische Kommunikation
Die Konferenz
In Erwägung, dass politische Kommunikation ein grundlegendes Instrument für die Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger, der politischen Kräfte und der Kandidatinnen
und Kandidaten am Leben einer Demokratie ist, und in
Anerkennung der Wichtigkeit der Freiheit der politischen
Meinungsäußerung als ein Grundrecht;
In Erwägung, dass gelebte Staatsbürgerschaft das Recht
der Bürgerinnen und Bürger voraussetzt, im Rahmen von
Wahlkampagnen von Politik und Verwaltung Informationen zu erhalten und angemessen informiert zu werden; in
Erwägung, dass diese Rechte auch geeignet sind um bei
weiteren Themen, Ereignissen und politischen Positionen
in Kenntnis der Sachlage seine Wahl zu anderen Themen
des politischen Lebens treffen zu können, sei es bei Referenden, bei der Wahl von Kandidatinnen und Kandidaten
oder beim Zugang zu Informationen innerhalb politischer
Organisationen oder von gewählten Amtsträgern;
In Erwägung, dass die politischen Kräfte und politische
Organisationen im Allgemeinen sowie gewählte Abgeordnete sich verschiedener Formen der Kommunikation
und der Geldmittelbeschaffung bedienen und Informationsquellen und neue Technologien nutzen, um direkte
und persönliche Kontakte mit verschiedensten Kategorien
von betroffenen Personen zu knüpfen;
In Erwägung, dass in einer wachsenden Zahl von Ländern
ein Trend hin zu immer stärkerer institutioneller Kommunikation gewählter Kandidatinnen und Kandidaten und
Körperschaften zu beobachten ist, ebenfalls auf lokaler
Ebene und mittels E-Government; in der Erwägung, dass
diese Aktivitäten, die die Verarbeitung von Personendaten voraussetzen können, in Einklang stehen mit dem
Recht der Staatsbürgerinnen und -bürger, über die Tätigkeiten der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten und
Körperschaften informiert zu werden;
In Erwägung, dass in diesem Rahmen von politischen Organisationen fortlaufend eine große Menge von Personendaten gesammelt und manchmal in aggressiver Art und
Weise verwendet werden, unter Anwendung verschiedener Techniken wie Umfragen, Sammlung von E-MailAdressen mittels geeigneter Software oder Suchmaschinen, flächendeckender Stimmenwerbung in Städten oder
Formen politischer Entscheidbildung durch interaktives
Fernsehen oder Computerdateien, die die Herausfilterung
einzelner Stimmenden erlauben; in Erwägung, dass in
diesen Daten – zusätzlich zu elektronischen Adressen,
Telefonnummern, E-Mail-Konten, Informationen über
berufliche Tätigkeiten und familiäre Verhältnisse – zuweilen unrechtmäßig auch sensible Daten enthalten sein
können wie Informationen über – tatsächliche oder bloß

vermutete – ethische oder politische Überzeugungen oder
Aktivitäten oder über das Wahlverhalten;
In Erwägung, dass von verschiedenen Personen invasive
Profile erstellt und sie klassifiziert werden – manchmal
unzutreffenderweise oder auf der Grundlage eines flüchtigen Kontakts – als solche, die mit einer bestimmten politischen Strömung sympathisieren, sie unterstützen, ihr angehören oder gar Parteimitglieder sind, um so mit
bestimmten Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern vermehrt persönlich kommunizieren zu können;
In Erwägung, dass diese Aktivitäten gesetzeskonform und
ordnungsgemäß ausgeübt werden müssen; In Erwägung,
dass es nötig ist, die Grundrechte und Grundfreiheiten der
betroffenen Personen zu schützen und mit geeigneten
Maßnahmen zu verhindern, dass diese Personen ungerechtfertigtes Eindringen in ihre Privatsphäre erfahren,
Schaden erleiden oder ihnen Kosten entstehen, dass sie
namentlich negative Auswirkungen und mögliche Diskriminierungen erleiden oder auf die Ausübung bestimmter
Formen der politischen Beteiligung verzichten müssen;
In Erwägung, dass es möglich sein sollte, das Schutzziel
zu erreichen, indem sowohl die Interessen der Öffentlichkeit an bestimmten Formen politischer Kommunikation als
auch angemessene Modalitäten und Garantien in Bezug
auf die Kommunikation mit Parteimitgliedern und mit andern Bürgerinnen und Bürgern in Betracht gezogen werden;
In Erwägung, dass in diesem Sinne ein verantwortungsbewusstes Marketing gefördert werden kann, ohne dass
der Austausch politischer Ideen und Vorschläge behindert
zu werden braucht, und dass die politische Kommunikation, auch wenn sie gelegentlich Elemente typischer Werbetätigkeiten aufweist, doch Eigenheiten hat, die sie vom
kommerziellem Marketing unterscheiden;
In Erwägung, dass Datenschutzgesetze bereits in vielen
Gerichtsbarkeiten auf politische Kommunikation anwendbar sind;
In Erwägung, dass es nötig ist, die Einhaltung der Datenschutzesgrundsätze zu garantieren und dazu einen weltweiten Minimalstandard zu schaffen, der dazu beitragen
könnte, dass das Schutzniveau für Personen, von denen
Daten gesammelt werden können, zu harmonisieren, indem zum einen nationale und internationale Verhaltensregeln zur Grundlage genommen und zum andern spezifische Lösungen und Regelungen einzelner Länder
berücksichtigt werden;
In Erwägung, dass die Datenschutzbeauftragten künftig
eine stärkere Rolle in der Planung koordinierter Aktionen
spielen könnten, auch in Zusammenarbeit mit anderen Auf-

R

ev
i

si

BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006

Select target paragraph3