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A n l a g e 5 (zu Nr. 3.5)
27. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre
vom 14. bis 16. September 2005
Resolution zur Verwendung der Biometrie in Pässen, Identitätskarten und Reisedokumenten
Im Hinblick darauf, dass die Biometrie den menschlichen
Körper „maschinenlesbar“ machen wird und dass biometrische Daten als weltweit einheitlicher Identifikator benutzt werden könnten;
2. die strikte Trennung zwischen biometrischen Daten,
die auf der Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen
zu öffentlichen Zwecken (z. B. Grenzkontrollen) gesammelt und gespeichert werden, und solchen, die
mit Einwilligung zu Vertragszwecken gesammelt und
gespeichert werden,
3. die technische Beschränkungen der Verwendung biometrischer Daten in Pässen und Identitätskarten auf
den Zweck der Identifizierung durch Vergleich der
Daten des Dokuments mit Daten des Dokumentinhabers im Moment der Dokumentvorlage.
BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006
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Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass biometrische Daten gesammelt werden können, ohne dass die betroffene Person Kenntnis davon erhält, da sie biometrische Spuren unbewusst hinterlassen kann;
1. wirksame Schutzmassnahmen, die zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Anwendung finden sollen,
damit die der Biometrie inhärenten Risiken vermindert werden können,
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Wissend, dass auch im Privatsektor zunehmend biometrische Daten verarbeitet werden, meistens auf freiwilliger
Basis;
fordert die Konferenz
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In Anbetracht der Tatsache, dass Regierungen und internationale Organisationen, namentlich die Internationale
Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), sich zur Zeit anschicken,
Vorschriften und technische Normen zur Integration biometrischer Daten (Fingerabdrücke, Gesichtserkennung) in
Pässe und Reisedokumente zu beschließen, um zum einen
den Terrorismus bekämpfen und zum andern Grenzkontrollen und Check-in-Verfahren beschleunigen zu können;
Unter Hinweis darauf, dass die verbreitete Verwendung
der Biometrie weit reichende Folgen für die Weltgesellschaft haben wird und deshalb Gegenstand einer offen geführten weltweiten Diskussion bilden sollte;
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Die 27. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten beschließt: