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Im Rahmen eines Twinning-Projekts wurden die Regierung und der Datenschutzbeauftragte der Republik Malta
beraten.
Die neuen EU-Mitgliedstaaten haben auch nach ihrem
Beitritt die Möglichkeit, Defizite bei der Umsetzung von
EU-Recht in nationales Recht im Rahmen von sog. Twinning-Projekten zu beheben. Die Republik Malta entschied
sich im Bereich des Datenschutzes für Deutschland als
Twinning-Partner. Diese Projektträgerschaft habe ich
gerne übernommen, zumal es bereits im Vorfeld des
Twinnig-Projekts eine enge Zusammenarbeit mit der maltesischen Datenschutzbehörde gab.
Die Beratung wurde gemeinsam von Mitarbeitern meines
Hauses sowie einzelnen Landesdatenschutzbehörden in
vorbildlicher Zusammenarbeit ausgeführt. Zwar hat
Malta mit seinem Beitritt zur EU die EG-Datenschutzrichtlinien vollständig übernommen, allerdings fehlte es
noch an praktischer Erfahrung, wie diese Vorgaben konkret bei einzelnen Gesetzesvorhaben, etwa im Gesundheitsbereich oder im Telekommunikationssektor, in die
Praxis umgesetzt werden können. Neben dem Austausch
von Erfahrungen stand bei den einzelnen Beratungen
auch die Durchsetzung geltenden Rechts durch die maltesische Aufsichtsbehörde, zum Beispiel bei der Bearbeitung von Bürgereingaben, im Vordergrund.
Bei einem Besuch in Deutschland konnten sich anschließend hochrangige Vertreter verschiedener Ministerien sowie der Datenschutzbeauftragte davon überzeugen, wie
datenschutzrechtliche Regelungen, vor allem im Bereich
der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und im
Rahmen des Schengener Abkommens, konkret angewandt werden.
18.4

Besuche ausländischer Delegationen

Im Berichtszeitraum konnte ich zahlreiche Besucher begrüßen und über den Datenschutz in Deutschland informieren.
Schon seit Jahren gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch mit Japan. So unterrichtete sich ein japanischer Hochschullehrer anlässlich seines Besuchs in meiner Dienststelle über die Modernisierung des deutschen
Datenschutzrechts.
Eine rumänische Delegation unter Leitung der Datenschutzbeauftragten besuchte für mehrere Tage meine
Dienststelle, um die Aufgaben meines Hauses kennen zu
lernen. Dabei interessierte sie sich insbesondere für
meine Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie für Fragen
der Beratungs- und Kontrolltätigkeit im Bereich Post und
Telekommunikation und Themen der inneren Sicherheit.
Die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ)
hat mich mehrfach um Gespräche mit ausländischen Delegationen gebeten, darunter eine Delegation aus China,
die grundlegende Informationen zum Datenschutz und
zur Informationsfreiheit in Deutschland wünschte. Aus
Indonesien konnte ich zwei Besuchergruppen begrüßen,
wovon eine vom Innenminister geleitet wurde. Bei beiden

Besuchen ging es um allgemeine Datenschutzfragen, Datenschutz in Europa und um besondere Fragen zum Melderecht.
Auch in Zukunft sehe ich es als wichtige Aufgabe an, den
Kontakt mit ausländischen Datenschutzbeauftragten und
Vertretern der Wissenschaft zu pflegen, um auch auf diese
Weise das Verständnis für datenschutzrechtliche Anliegen
weltweit zu fördern.
18.5

BfDI als Ausbildungsbehörde

Referendare und Praktikanten.
Auch in diesem Berichtszeitraum konnte ich eine große
Zahl von Anfragen nach Praktika in meiner Dienststelle
verzeichnen. Vor allem interessierten sich Studierende der
Rechtswissenschaften und Rechtsreferendare für Themen
des Datenschutzes.
In den Jahren 2005 und 2006 haben insgesamt 15 Studierende und Referendare Teile ihrer Ausbildung in meinem
Hause absolviert. Darüber hinaus haben vier Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Dienstes in der allgemeinen inneren Verwaltung ihr Pflichtpraktikum in meiner Dienststelle abgeleistet.
Die uneingeschränkt positiven Erfahrungen auf beiden
Seiten sind Anlass, auch künftig – trotz begrenzter Kapazitäten – alle Möglichkeiten zu nutzen, um an der Ausbildung junger Menschen mitzuwirken.
18.6

Künftig mehr Präsenz in der
Bundeshauptstadt

Mein Verbindungsbüro in Berlin nimmt 2007 seine Arbeit
auf.
Auf Grund der räumlichen Distanz zwischen meiner
Dienststelle in Bonn und der Bundeshauptstadt Berlin
und der damit verbundenen Notwendigkeit von Dienstreisen, der häufig kurzfristigen Termine in den Ausschüssen
des Deutschen Bundestages und bei Ressortbesprechungen sowie der begrenzt zur Verfügung stehenden Mitarbeiterzahl konnte ich seit dem Regierungsumzug meine
gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse nicht immer im
notwendigen und angemessenen Umfang realisieren. Um
künftig eine wirkungsvollere und direktere Teilnahme am
politischen Geschehen in der Bundeshauptstadt zu erreichen, werde ich deshalb im Laufe des Jahres 2007 ein
Verbindungsbüro in Berlin einrichten.
Die Mitarbeiter/innen dieses Verbindungsbüros sollen
künftig insbesondere für die Koordinierung und Wahrnehmung der Termine in den Ausschüssen des Deutschen
Bundestages sowie in den Sitzungen der Bundesressorts
in Berlin in Abstimmung mit den Fachreferaten verantwortlich sein. Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiter/innen des Verbindungsbüros weiterhin ihre originären Referatsaufgaben wahr. Durch die Einrichtung des
Verbindungsbüros in Berlin sollen keine neuen Planstellen bzw. Stellen beim BfDI geschaffen werden. Vielmehr
werden bestimmte bislang in Bonn wahrgenommene
Funktionen mit besonderem Berlinbezug mittelfristig verlagert und um die o. a. Koordinierungsaufgaben ergänzt.
BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006

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Twinning-Projekt Malta

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18.3

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