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belgischen Rechts. Die Zahlungsanweisungen, die durch
den SWIFTNet FIN Service transportiert werden, enthalten personenbezogene Daten wie z. B. den Namen des
Absenders und des Empfängers. SWIFT speichert alle
Überweisungsdaten für 124 Tage in zwei Rechenzentren,
von denen sich eines in Europa, das andere in den USA
befindet. Amerikanische Behörden haben auf Grundlage
behördlicher Beschlagnahmeanordnungen mehrfach
Transaktionsdaten von SWIFT durchgesetzt, wobei der
technische und rechtliche Anknüpfungspunkt für diese
Anordnungen ausschließlich das in den USA befindliche
SWIFT-Rechenzentrum war. SWIFT und die US-Behörden haben 2003 eine Vereinbarung geschlossen, in der
das Verfahren der Datenübermittlung festgelegt wurde.
SWIFT hat daraufhin Daten herausgegeben, ohne dass es
zu einer richterlichen Überprüfung gekommen ist. Die
SWIFT-Nutzer wurden generell nicht über die Tatsache,
den Umfang und den Zweck der Übermittlung informiert.
Der Düsseldorfer Kreis der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden und die Artikel 29-Gruppe der Daten-
schutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten haben festgestellt,
dass die gegenwärtige Spiegelung von Datensätzen im
Rechenzentrum in den USA und die anschließende Herausgabe von dort gespeicherten Daten an US-Behörden
wegen fehlender Rechtsgrundlage sowohl nach deutschem Recht als auch nach EG-Datenschutzrecht unzulässig ist. Insbesondere verfügten die USA über kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne des Artikel 25
Abs. 1 und Abs. 2 der EG-Datenschutzrichtlinie. Rechtlich verantwortlich für die Übermittlung der Daten in die
USA seien sowohl SWIFT als auch die Banken, die sich
der Dienstleistungen von SWIFT bedienten. Die Banken
wurden aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen vorzuschlagen, durch die im SWIFT-Verfahren entweder eine
Übermittlung von Daten in die USA unterbunden werden
könne oder aber zumindest die übermittelten Datensätze
hinreichend gesichert würden, damit der bislang mögliche Zugriff der amerikanischen Behörden künftig ausgeschlossen sei. Unabhängig davon müssten die Banken
ihre Kunden unverzüglich darüber informieren, dass im
Falle der Weiterleitung von grenzüberschreitenden Zah-
A b b i l d u n g 8 zu 9.4
So funktioniert SWIFT
BANK
BANK
Zahlungsanweisender
Zahlungsempfänger
SWIFTNetzwerk
Parallele Speicherung
aller Daten für 124 Tage
Rechenzentrum Europa
ev
i
BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006
R
Rechenzentrum USA