vi

s

– 154 –
terien für Justiz und Inneres. Diese Form der „offenen“
Zusendung betrifft Fälle, in denen die beteiligten Staaten
keine Regelung über die Zustellung amtlicher Schriftstücke getroffen haben. Das trifft im Verhältnis zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz zu, weil
Letztere nicht zu den Parteien des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen gehört. In solchen Fällen wird dann im
Wege der sog. vertragslosen Rechtshilfe zugestellt. Jede
beteiligte nationale Stelle kann hier eine Prüfung der versandten Dokumente nach außenpolitischen Erwägungen
bzw. innenpolitischen Wertentscheidungen vornehmen.
Das Verfahren der vertragslosen Rechtshilfe greift in das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen ein und bedarf deshalb einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang
des zulässigen Grundrechtseingriffs klar und für den Bürger erkennbar ergeben. Das EGGVG enthält solche
Rechtsgrundlagen nicht. Verwaltungsvorschriften, die
den vertragslosen Zustellungsverkehr betreffen, stellen
keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage dar.
18

Aus meiner Dienststelle

18.1

Neuer Internetauftritt

Mit der Erweiterung des Aufgabenkreises um die Informationsfreiheit ging auch eine grundlegende Überarbeitung des Internetauftritts zum 1. Januar 2006 online einher.
Der Internetauftritt meiner Dienststelle wurde grundlegend umgestaltet und entspricht nun dem aktuellen Aufgabenkreis. Unter der neuen Internetadresse http://
www.bfdi.bund.de kann der Besucher zwischen den Beiträgen zum Datenschutz oder zur Informationsfreiheit
wählen.
So bietet die Datenschutz–Seite eine Auswahl an Schwerpunktthemen von besonderer Aktualität oder Bedeutung
an. Eng verknüpft mit den Schwerpunktthemen dokumentieren rund 450 Themenbeiträge die Inhalte meiner
datenschutzrechtlichen Tätigkeit. Der neue Internetauftritt hält zudem eine Sammlung bedeutsamer Rechtsprechung zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit vor.
Wie bisher lassen sich auch Informationen wie Pressemitteilungen, Reden, Arbeitshilfen oder die Tätigkeitsberichte nachlesen. Ebenso können die von mir herausgegebenen
Informationsbroschüren
und
Faltblätter
(s. u. Nr. 18.2) online abgerufen werden. Alle Beiträge
können über eine Suchmaschine gefunden werden. Den
Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde weitestgehend genüge geleistet.
18.2

Öffentlichkeitsarbeit

Neues Informationsmaterial: Unterrichtung von Bürgerinnen und Bürgern durch Herausgabe von weiteren,
neuen Faltblättern.

Meine Öffentlichkeitsarbeit hat zum Ziel, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bekannt zu machen und
zu erläutern, interessierte Bürgerinnen und Bürger über
ihre Rechte zu informieren und ihnen damit zu helfen, ihr
Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. Darüber hinaus informiere ich die Öffentlichkeit
über wichtige Entwicklungen mit Bezug zum Datenschutz und nehme zu datenschutzpolitischen Fragen Stellung.
Über den Internetauftritt, das inzwischen wichtigste Informationsmittel, habe ich bereits gesondert berichtet
(s. o. Nr. 18.1). Daneben wurden weiterhin die Informationsbroschüren „BfD-Info 1 (Bundesdatenschutzgesetz –
Text und Erläuterung)“, „BfD-Info 4 (Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb)“ und „BfD-Info 5
(Datenschutz in der Telekommunikation)“ angeboten, die
z. T. bei notwendig werdenden Neuauflagen aktualisiert
wurden und allesamt großen Zuspruch gefunden haben.
Zusätzlich habe ich im Berichtszeitraum auch verschiedene neue Faltblätter zu aktuellen datenschutzrechtlichen
Themen herausgegeben:
– Das Faltblatt „Datenschutz beim Telefonieren – was
mit Ihren Daten passiert“ informiert darüber, was beim
Abschluss eines Vertrages mit einem Telekommunikationsunternehmen mit den angegebenen Daten geschieht und welche Wahlmöglichkeiten der Kunde hat.
– Das Faltblatt „Surfen am Arbeitsplatz – Datenschutz-Wegweiser“ gibt Hinweise, was im Falle einer
dienstlichen und/oder privaten Nutzung des Internets
am Arbeitsplatz zu beachten ist und was mit den Daten der Nutzer passiert.
– Das Faltblatt „RFID-Funkchips für jede Gelegenheit?“
informiert über Radio Frequency Identification-Systeme, insbesondere zu Gefahren, Schutzmaßnahmen
und zum transparenten Einsatz dieser Technologie.
– Das Faltblatt „Datenschutz bei der Polizei“ dient dazu,
über die Informationsverarbeitung bei der Polizei und
über die Wahrnehmung der Rechte der Bürgerinnen
und Bürger gegenüber der Polizei aufzuklären.
– Das Faltblatt „Datenschutz bei der Internet-Telefonie –
Moderne Technik mit Risiken“ bietet Informationen
über die neue Technik des Telefonierens über das Internet (Voice over Internet Protocol – VoIP) und die
damit verbundenen Risiken und datenschutzrechtlichen Probleme.
Im Jahr 2005 war meine Dienststelle auf der CeBIT vertreten, dieses Mal auf einem gemeinsamen Stand mit dem
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Zeitweise haben sich daneben auch vier
weitere Landesbeauftragte für den Datenschutz an der
Präsentation beteiligt. Dort wurde den Messebesuchern
die Möglichkeit geboten, sich umfassend über datenschutzrechtliche Fragen zu informieren und mit den Datenschutzbeauftragten zu diskutieren. Das Themenspektrum reichte von Biometrie über die elektronische
Signatur bis hin zur IT-Sicherheit.

R

ev
i

si

o

BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006

Select target paragraph3