Drucksache 17/9100

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anlage 6
Entschließung der 22. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 23. Mai 2011
„Informationsfreiheit – Lücken schließen!“

Der Gedanke der Transparenz staatlichen Handelns ist
beim Bund und den meisten Ländern seit einigen Jahren
angekommen, wie die Informationsfreiheitsgesetze von
Brandenburg (1998), der meisten anderen Länder und
auch das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (2005)
zeigen.

und Kommune auch in den vier Ländern ohne Informationsfreiheitsgesetze einen Anspruch auf der Grundlage
des Bundesgesetzes. Dagegen besteht gegenüber den Jobcentern der Optionskommunen in ausschließlich kommunaler Trägerschaft in diesen Ländern kein Anspruch auf
Informationszugang.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten die Absicht der neuen Landesregierung von Baden-Württemberg, auch dort ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Dabei
sollte allerdings, wie in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dem
Landesbeauftragten für den Datenschutz die Aufgabe der
oder des Beauftragten für die Informationsfreiheit übertragen werden. Diese unabhängige Funktion eines oder
einer Informationsfreiheitsbeauftragten fehlt gegenwärtig auch noch in Thüringen. Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen lehnen dagegen beharrlich jede gesetzliche Regelung für einen Anspruch der Bürgerinnen und
Bürger auf Zugang zu behördlichen Informationen ab.

Unbefriedigend ist auch, dass die Bürgerinnen und Bürger bei Ersuchen auf Zugang zu Verbraucher- und Umweltinformationen nicht durchgängig die gesetzlich
garantierte Möglichkeit haben, sich an die Informationsfreiheitsbeauftragten zu wenden. Eine Ombudsfunktion
ist zwar in den meisten Informationsfreiheitsgesetzen
vorgesehen, fehlt aber für Umwelt- und Verbraucherinformationen auf Bundesebene und in vielen Ländern.

Dies führt zu absurden Ergebnissen: So haben die Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Jobcentern mit gemeinsamer Trägerschaft durch Bundesagentur für Arbeit

3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Deshalb appelliert die Konferenz an die Gesetzgeber in
Bund und Ländern, diese Regelungsdefizite zu beseitigen
und „flächendeckend“ allgemeine Regelungen für den Informationszugang zu schaffen und die Ombudsfunktionen der Informationsfreiheitsbeauftragten für Verbraucher-, Umwelt- und sonstige Informationen in Bund und
Ländern gesetzlich zu regeln.

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