Person ist nicht im Rahmen der SIS-Ausschreibung angetroffen worden.

1

Person konnte nicht angetroffen werden.

5

Person reiste auf Ankündigung nach Deutschland ein und ließ sich
bezüglich Behördenanfragen anwaltlich vertreten.

1

Person wurde nicht angetroffen und hat sich von der Szene entfernt.

1

Person wurde nicht angetroffen, daher kein Erkenntnisgewinn.

1

Person wurde nicht angetroffen, daher keine neuen Erkenntnisse durch
die Ausschreibung.

1

Person wurde nicht angetroffen.

4

Zweck nicht erreicht

1

Sehr geringer Nutzen

60

Person hat keine Auslandsreisen unternommen, sodass durch die
Maßnahme keine Informationen gewonnen werden konnten.

1

Da die Person nicht angetroffen wurde (vgl. Frage 4), wurden durch die
Ausschreibung keine Informationen gewonnen, die bewertet werden
könnten.

1

Die Person wurde nicht angetroffen.

2

Die ausgeschriebene Person wurde im Rahmen der Ausschreibung nicht
angetroffen.

1

Es wurden keine neuen Informationen gewonnen und somit auch keine
neuen nachrichtendienstlichen Erkenntnisse generiert werden.

1

Es wurden keine neuen Informationen gewonnen und somit konnten auch
keine neuen nachrichtendienstlichen Erkenntnisse generiert werden.

10

Es wurden keine neuen Informationen gewonnen. Somit konnten auch
keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse generiert werden.

1

Kein Antreffen der Person

1

Keine Erkenntnisse gewonnen

2

Keine neuen Informationen und somit auch keine neuen Erkenntnisse

1

Keine Treffer

1

Keine Treffermeldung

6

Person ist im Überwachungszeitraum aus Deutschland nach Marokko
ausgewandert. Ein SIS-Fahndungstreffer wurde aber nicht erzielt.

1

Person wurde nicht angetroffen.

28

Trotz identischer Personalien stellte sich heraus, dass es sich bei der
ausgeschriebenen Person nicht um die gesuchte Person handelt.

1

Zweck der Maßnahme konnte nicht erreicht werden

2
175

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