Einerseits erbrachte die Ausschreibung keine Erkenntnisse; dies war
andererseits aufgrund der kurzfristigen Einleitung auch nicht unmittelbar
zu erwarten. Weiterhin war die Ausschreibung trotz der in der Kürze der
Zeit bevorstehenden Abschiebung des Betroffenen f��r den Fall notwendig,
hätte er sich Abschiebung entziehen wollen.

1

Einmaliger Treffer, Gewinnung von Angaben zum Aufenthaltsort der
ausgeschriebenen Person

1

Erkenntnis, dass potenzielle AQ-Anhänger aus Belgien Düsseldorf für
Reisen nach außerhalb des Schengen-Raumes nutzten.

2

Es bestand ebenfalls eine Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 2 BVerfSchG.
Mittels dieser konnten die relevanten Reisebewegungen des Betroffenen
über deutsche Flughäfen ebenfalls festgestellt werden. Eine SISAusschreibung war daher nicht mehr notwendig.

1

Es besteht keine Ausreiseabsicht mehr.

14

Es gab keine Treffermeldung, die eine Ausreise der Betroffenen anzeigte.

1

Es konnte keine ergänzenden Erkenntnisse zum Ursprungssachverhalt
gewonnen werden.

1

Es konnten keine Erkenntnisse gewonnen werden, die den Ausgangssachverhalt erhärtet hätten.

2

Es konnten keine Erkenntnisse gewonnen werden, die den Ausgangssachverhalt erhärtet oder entkräftet hätten.

1

Es konnten keine Reisebewegungen durch die Ausschreibungen (SIS
sowie Grenzfahndung) festgestellt werden.

1

Es liegt keine Ausreiseabsicht mehr vor.

2

Es sind regelmäßige Reisen festgestellt worden. Der Ausgangssachverhalt
1
konnte jedoch nicht näher erhärtet/konkretisiert werden.
Es wurde festgestellt, dass sich die Zielperson in Deutschland bewegt.
Relevante Erkenntnisse mit Bezug zum Jihadismus waren jedoch zuletzt
nicht mehr feststellbar, ebenso wie Auslandsreisen.

1

Es wurde festgestellt, dass sich die Zielperson in Deutschland bewegt hat.

1

Es wurde festgestellt, dass sich die Zielperson in Deutschland bewegt.
Relevante Erkenntnisse mit Bezug zum Jihadismus waren jedoch zuletzt
nicht mehr feststellbar, ebenso wie Auslandsreisen.

1

Es wurde lediglich eine Treffermeldung am Flughafen Düsseldorf im
Rahmen der Ausschreibung zur Grenzfahndung generiert, sodass diese
im vorliegenden Fall ausgereicht hätte, da keine Reisen auf dem Landweg
o.a. stattfanden.

1

Es wurden keine Treffermeldungen generiert, sodass zumindest mit hoher
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden konnte, dass sich die
Person dauerhaft in Deutschland aufhielt.

1

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