Person wurde angetroffen. Die gewonnenen Erkenntnisse zu Reiseroute,
Mitreisenden und mitgeführten Gegenständen sind zur Bewertung des
Ausschreibungsziels erforderlich.
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Person wurde einige Male angetroffen. Informationen waren durchaus
wertig, Aufenthalte im Ausland konnten gut nachvollzogen werden.
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Reisebewegungen, Kontaktpersonen
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Reiseweg der Person konnte nachvollzogen werden.
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Relevante Reise dokumentiert und dadurch festgestellt, wer am JihadSchauplatz verblieben sein könnte. Einstellung der Maßnahme, da
zwischenzeitlich Inhaftierung.
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Relevante Reise konnte dokumentiert und dadurch festgestellt werden,
wer am Jihad-Schauplatz verblieben sein könnte. Einstellung der
Maßnahme, da zwischenzeitlich Inhaftierung.
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Relevante Reisebewegung mit vermutlicher Verbringung von Rekruten
nach Syrien durch Zielperson.
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Rückkehr aus Türkei bzw. Syrien
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Verdacht gegen Person (Islamismus) konnte ausgeschlossen werden.
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Wenige Treffermeldungen, aber mit besonderer Relevanz, weil eine Reise
nach Russland bekannt wurde. Diese Information konnte anders nicht
erhoben werden.
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Durch die erfolgreiche Maßnahme ergaben sich weitere zielführende
Handlungsmöglichkeiten in der Operation. Die VdP konnte nach Kenntnis
der Ausreise durch Bundeswehr-eigene Maßnahmen vor der
Durchführung von Kampftätigkeiten im Aufenthaltsland wieder nach
Deutschland geholt werden.
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Zu der Person konnte aufgrund mehrerer Treffer der SIS-Ausschreibung
sowie von Treffermeldungen der nationalen nachrichtendienstlichen
Beobachtung ein aussagekräftiges Bewegungsprofil erstellt werden.
Zufällig erfolgte eine zollrechtliche Kontrolle, während derer eine
erhebliche Geldmenge aufgefunden wurde. Diese erhärtete den gegen die
Person gerichteten Verdacht zunächst zusätzlich. Im Rahmen des
koordinierten Vorgehens von Zollkriminalamt, Schweizerischem
Nachrichtendienst und BfV konnte der gegen die Person gerichtete
Verdacht jedoch schlussendlich ausgeräumt werden.
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Teilweise von Nutzen
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Antreffmeldung erfolgte erst in Deutschland
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Antreffmeldung erfolgt erst in Deutschland bei Einreise über Flughafen.
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Aufenthaltsort der Person wurde bekannt, Erkenntnisse zum Sachverhalt
konnten jedoch nicht gewonnen werden.
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Aufenthaltsort und Kontaktperson konnten festgestellt werden, wobei sich
jedoch keine relevanten Erkenntnisse ergaben.
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