4.11.2.2.3.

Militärischer Sicherheitsbereich

Um Erkenntnisse zu den Erfahrungen mit der Umsetzung des vpS – insbesondere zur Nutzung
der zeitlich erweiterten Ausnahmeregelung (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 SÜG) sowie zur Einschätzung
des mit dem vpS verbundenen Aufwands – im militärischen Sicherheitsbereich gewinnen zu
können, wurde im August/September 2017 eine Befragung der SiBe, der GB sowie der HöSi
durchgeführt. Hierzu wurden in enger Abstimmung mit dem für den vpS zuständigen
Fachreferat im BMVg drei Fragebögen für o. g. Akteursgruppen, entwickelt. Insgesamt gibt es
rund 1.500 SiBe im Geschäftsbereich des BMVg, wobei jedoch nur etwa 130 SiBe eine
besonders sicherheitsempfindliche Stelle in ihrem Zuständigkeitsbereich hatten. Folglich
erhielten vom BMVg nur diejenigen einen Fragebogen, in deren Zuständigkeitsbereich sich
eine solche Stelle befand. Die Fragebögen sowie die Begleitschreiben wurden als WordFormular über das BMVg an die entsprechenden Personen weitergeleitet. Nach Ablauf der
Rückmeldefrist sammelte das zuständige Fachreferat die ausgefüllten Fragebögen wieder ein
und übermittelte sie dann an das InGFA.
Rücklauf
Insgesamt nahmen an der Befragung 106 Personen aus dem militärischen Sicherheitsbereich
teil (94 SiBe, neun HöSi220 sowie drei GB221.) Eine genaue Rücklaufquote lässt sich nur für die
HöSi (100 Prozent) sowie für die GB (75 Prozent) angeben. Da das BMVg-Fachreferat keine
exakte Zahl der SiBe mitteilen konnte, in deren Zuständigkeitsbereich sich eine besonders
sicherheitsempfindliche Stelle befindet, konnte hier keine genaue Rücklaufquote ermittelt
werden.
Da die drei Fragebögen z. T. unterschiedliche Fragen enthielten, erfolgt – sofern erforderlich
– im Folgenden eine differenzierte Darstellung der Auswertungsergebnisse.
Zunächst ist festzuhalten, dass aus allen militärischen und aus fast allen zivilen Organisationsbereichen – mit Ausnahme der Personalverwaltung – SiBe an der Befragung teilgenommen
haben. Die meisten Befragten waren in der Luftwaffe (28), der Marine (27) sowie der Streitkräftebasis (20) tätig. Aus dem Heer (8), dem Cyber- und Informationsraum (6), dem BMVg
(4) sowie aus dem Sanitätsdienst und aus einer dem BMVg direkt unterstellten Dienststelle (je
1) stammten deutlich weniger SiBe.

220

Insgesamt gibt es acht HöSi im Geschäftsbereich des BMVg. Neben den sechs militärischen
Organisationsbereichen (Heer, Luftwaffe, Marine, Cyber- und Informationsraum, Kommando Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst) und den drei zivilen Organisationsbereichen (Wehrtechnik,
Verwaltung und Personal), wobei es für die Wehrtechnik und die Verwaltung einen gemeinsamen HöSi
gibt, nahm noch ein Vertreter des Einsatzführungskommandos, für das es keinen offiziellen HöSi gibt,
an der Befragung teil. Da dort vergleichbare Aufgaben wahrgenommen werden und ein Vertreter des
Einsatzführungskommandos auch an den regelmäßigen Treffen der HöSi teilnimmt, wurden seine
Angaben bei der Auswertung ebenfalls berücksichtigt.
221 Das BAMAD nahm nicht an der Befragung teil. Allerdings sind SÜ vpS für das BAMAD nicht relevant,
da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel über eine Ü3 (Geheimschutz) verfügen und somit
keine SÜ vpS mehr erforderlich ist.

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