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Treffen der europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten
Auf Einladung meiner schottischen Kollegin fand Anfang November 2014 ein Treffen der europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten in Edinburgh statt. Ziel war, die innereuropäische Kooperation zu festigen und zu
stärken.
Ich bin meiner schottischen Kollegin für ihre Initiative zur Wiederbelebung und Stärkung unserer europäischen
Zusammenarbeit sehr dankbar, die sie mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrer freiwillig übernommenen Funktion als „technischer Netzknoten“ des Netzwerkes der europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten und Ombudsmen (and -women) auch weiterhin maßgeblich fördert.
Ich freue mich darauf, meine europäischen Kolleginnen und Kollegen im Februar 2017 in Berlin zum nächsten
Treffen rechtzeitig vor der X. Internationalen (Welt-)Konferenz begrüßen zu dürfen.
Bilaterale Treffen
Natürlich ist es in den letzten beiden Jahren auch wieder zu bilateralen Begegnungen mit ausländischen Gästen
gekommen:
So konnte ich Anfang 2014 eine Delegation ukrainischer Juristen begrüßen, die sich über das Informationsfreiheitsgesetz informieren wollten. Ebenfalls im Frühjahr 2014 besuchte mich ein Mitglied des vierköpfigen chilenischen Consejo para la Transparencia, das im folgenden Jahr Gastgeber der IX. ICIC war. Auch in Ostasien
wird über die Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen nachgedacht. So besuchte 2015 eine hochrangige
vietnamesische Regierungsdelegation, die mit der Vorbereitung des Entwurfes eines Informationsfreiheitsgesetzes betraut ist, meine Behörde.
3.3.3

Das 3. Symposium zur Informationsfreiheit - ein voller Erfolg

Meiner Einladung zum 3. Symposium zur Informationsfreiheit am 11./12. September 2014 folgten
124 Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Justiz, Verwaltung und aus dem Kreis der Datenschutz- und
Informationsfreiheitsbeauftragten.
Die verfassungsrechtlichen und - theoretischen Aspekte der Transparenz waren das Thema von
Prof. Dr. Christoph Gusy. Die verfassungsrechtlich zu fordernde Transparenz sei Ergebnis typisierbarer Abwägungen und Aushandlungsprozesse zwischen Kontrollbedürfnissen und Geheimhaltungsinteressen, den Möglichkeiten und Modalitäten ihrer positiven Zuordnungen und verfahrensrechtlichen Verwirklichungsbedingungen, die gesetzlich hinreichend konkretisiert und im Einzelfall verfassungs- und gesetzesgeleitet umgesetzt werden müssten. Der transparente Staat sei kein vollkommen gläserner Staat; er müsse es nicht und dürfe es auch
nicht sein.
Brauchen wir ein Informationsfreiheitsgesetzbuch? Dieser Frage ging Prof. Dr. Matthias Rossi nach, der eingangs die kleinteilige, zerfaserte und zersplitterte, teils von gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben dominierte legislative „Landschaft“ auf Bundes- und Landesebene skizzierte. Es bestehe ein vielfältiger Harmonisierungsund Novellierungsbedarf, so z. B. beim Kreis der Anspruchsverpflichteten, bei der Regelung der Modalitäten
des Informationszuganges, der Formulierung der Ausnahmetatbestände, bei der Regelung des Verfahrens (und
hier u. a. der Beteiligung Dritter), bei den Kostenregelungen und bei der (bereichsübergreifenden)
Ombudsfunktion der BfDI.
Eine Zusammenfassung verschiedener sektorieller Zugangsansprüche müsste die vertikale Kompetenzverteilung
respektieren. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Zugangsregelungen könne deshalb nur „horizontal“ auf

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