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entwickeln und als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Portal zur Verfügung stehen soll.
Gleichzeitig übernahm die Geschäftsstelle die Überführung in den technischen Regelbetrieb.
Das Datenportal GovData ist ein Ebenen übergreifendes Metadatenportal, über das Verwaltungsdaten von
Bund, Ländern und Kommunen einfach auffindbar und für eine Weiterverwendung nutzbar gemacht werden
sollen. Enthalten sind neben reinen Datensätzen auch Behördendokumente und Apps. Derzeit haben erst einige
wenige Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene Informationen bereitgestellt. Zwar klingt die Zahl
der veröffentlichten Informationen mit über 17.000 Einträgen auf den ersten Blick recht hoch, jedoch dürften
die Zahlen der tatsächlich bei Behörden vorhandenen und einer Veröffentlichung (rechtlich) offen stehenden
Informationen deutlich höher liegen.
Auch wenn das Potential des Portals noch nicht ausgeschöpft ist, begrüße ich doch den wichtigen Schritt, mit
der Veröffentlichung von Informationen auf GovData zu mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung beizutragen. Ich werde die Entwicklung des Portals weiter mit Interesse verfolgen und bei meinen künftigen Tätigkeitsberichten hierauf zurückkommen.
2.3.2
E-Government-Gesetz (EGovG)
Das 2013 in Kraft getretene E-Government-Gesetz spielt in der Verwaltungspraxis derzeit kaum eine Rolle.
Auch wenn das E-Government-Gesetz nicht unmittelbar dem Gebiet des Informationsfreiheitsrechts zuzuordnen
ist, enthält es sowohl für die Antragstellung nach dem IFG als auch für die Bearbeitung der Anträge durch die
Behörden wichtige Regelungen. So verpflichtet etwa § 2 EGovG diese, einen Zugang für die Übermittlung
elektronischer Dokumente zu eröffnen, auch mittels De-Mail. In Verbindung mit den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts, wie z. B. § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz, ließe sich bei konsequenter Umsetzung eine
deutliche Vereinfachung der Kommunikation zwischen Behörde und Antragsteller auf beiden Seiten erreichen.
Wie auch die zunehmende Nutzung von Portalen zur Antragstellung nach dem IFG zeigt, ist der Wunsch nach
elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten auf Seiten der Antragsteller klar vorhanden.
Bereits seit dem 1. August 2013 ist das E-Government-Gesetz in Kraft. Wie ein Ende 2015 im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrates erstelltes Gutachten feststellt, fristen die Regelungen des Gesetzes in der Praxis
allerdings ein Schattendasein (E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg, ÖFIT-Whitepaper
auf der Grundlage des Gutachtens „Bürokratieabbau durch Digitalisierung: Kosten und Nutzen von
E-Government für Bürger und Verwaltung“, abrufbar unter www.normenkontrollrat.bund.de).
Insgesamt fällt das derzeitige Angebot der Online-Dienste auf kommunaler Ebene ernüchternd aus. So ist
De-Mail als rechtssicheres Kommunikationsmittel mit der Verwaltung nur sehr eingeschränkt verfügbar. Insbesondere auf der Ebene des Bundes fehlt es an entsprechenden Zugangsmöglichkeiten. Lediglich das Bundesministerium des Innern (BMI) hat derzeit (Stand Redaktionsschluss 31.12.2015) einen Zugang per De-Mail eingerichtet. Ein Lichtblick im Umgang mit der De-Mail ist die nun vereinfacht einsetzbare Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels PGP.
Mit der so genannten E-Government-Initiative Personalausweis und De-Mail möchte das BMI bei Behörden des
Bundes, der Länder und der Kommunen die Identifikation, Konzeption und Umsetzung von Verwaltungsdiensten unter Einsatz der Online-Ausweisfunktion und De-Mail fördern. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden insgesamt 52 Behörden bei der Umsetzung von 40 eID- und 30 De-Mail-Vorhaben gefördert. Auch wenn die Abschlussdokumentation (E-Government-Initiative Personalausweis und De-Mail, Abschlussdokumentation, abrufbar unter www.personalausweisportal.de) von einer Zielerreichung der Initiative ausgeht, dürfte die genannte
Zahl der unterstützen Behörden und der umgesetzten Vorhaben erst einen sehr geringen Teil des durch
E-Government ausschöpfbaren Potentials ausmachen.