Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wenn Sie mit einer gesetzlichen Maßnahme zum Betreiber gehen, dann könnten wir
als BND, ich sage mal, fast schon mit dem Schild auf der Stirn auftreten. Wenn der
aber sagt: ‚Ich will das nicht. Ich habe Kunden. Auch wenn die Maßnahme gesetzlich
ist, ich kann mich nicht wehren. Aber ich hätte gern, dass ihr nicht hier mit dem BNDSchild auftaucht‘, dann macht man das für den Betreiber natürlich auch. Aber das hat
jetzt nichts zu tun mit Abschirmung oder Haushalt. Das ist das dann, ich sage mal, um
das Geschäft des Betreibers nicht zu gefährden; denn das wollen wir ja nicht.“5446
Der Begriff „abgeschirmte Operation“ habe auch nichts mit der Frage zu tun, inwieweit das Bundeskanzleramt Kenntnis von einer Operation des BND habe.5447
Der Zeuge Dr. Hanning hat auf die Frage danach, was eine abgeschirmte Operation von anderen Operationen
unterscheide, geantwortet:
„Also da empfehle ich einfach, noch mal die aktiven Leute aus dem Bundesnachrichtendienst zu fragen. Das hat sozusagen Auswirkungen auf die Frage: Wer hat Einsicht
in die Akten? Ich glaube, das hat auch Auswirkungen auf die Prüfung des Bundesrechnungshofes. Es hat bestimmte administrative Auswirkungen innerhalb des Dienstes. Also, es sind bestimmte Regularien damit verbunden, die ich Ihnen im Einzelnen nicht
darlegen kann, die aber im Ergebnis dazu führen, dass diejenigen, die Einblick nehmen
können, eingegrenzt sind gegenüber einer normalen Operation.“5448
cc)

Kenntnis des Bundeskanzleramtes?

Der Zeuge Dr. Hanning, der wiederholt bekundet hat, sich nicht an die Operation GLO… erinnern zu können5449, hat auf die Frage, ob das Bundeskanzleramt über GLO… informiert worden sei, geantwortet:
„Ach, das weiß ich nicht. Das Kanzleramt muss nicht jede Operation kennen und genehmigen. Ob die informell unterrichtet worden sind, das weiß ich nicht. Ich vermute
fast; aber da begebe ich mich auf Glatteis. Das weiß ich nicht. […]
Ja, wenn, dann informell. Ich meine, der BND-Präsident hat schon die Aufgabe, bestimmte Risiken abzudecken, und muss auch nicht jede Operation dem Bundeskanzleramt melden, formell jedenfalls nicht.“5450
Der Zeuge Dr. Hanning hat weiter erläutert:

5446)
5447)
5448)
5449)
5450)

W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 23.
W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 23.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 41.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 68, vgl. auch S. 38 f.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 40.

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