Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
V.
– 965 –
Drucksache 18/12850
Die Operation „GLO...“ des BND mit einem US-Nachrichtendienst
In der Vernehmung des Zeugen S. L. am 4. Dezember 20145404, der dem Ausschuss von der Bundesregierung
als Projektleiter EIKONAL [dazu oben unter F.IV.] benannt worden war, wurde gegenüber dem Ausschuss
erstmals eine – neben EIKONAL – weitere Kabelerfassung des BND in Deutschland erwähnt, in deren Rahmen Übermittlungen von Ausland-Ausland-Verkehren an einen Nachrichtendienst der Five Eyes stattgefunden haben sollen. Wörtlich hat der Zeuge S. L. auf die Frage, ob es noch einen anderen Telekommunikationsanbieter [als den bei EIKONAL betroffenen] gegeben habe, bei dem Transitverkehre erfasst wurden, um
Daten oder Meldungen an einen Nachrichtendienst der Five Eyes weiterzugeben, ausgesagt:
„Es gab noch einen weiteren Ansatz, in dem Meldungen an einen AND weitergeleitet
wurden.“5405
Auf die Frage, welche Rolle er bei der Durchführung des Ansatzes gespielt habe, hat der Zeuge S. L. ausgeführt:
„Ich habe in dem Sachgebiet für Kabelerfassung prinzipiell die Technik, die direkt am
Signal war, konzipiert und konfektioniert. Das habe ich für nahezu alle Kabelansätze
gemacht.“5406
Dieser Kabelansatz sei „ein kompletter BND-Ansatz“ ohne Einsatz von Hardware eines ausländischen Nachrichtendienstes gewesen:
„Da gab es nichts von irgendeinem AND drin.“5407
Weitere Ansätze in der Art von EIKONAL und dem nun erstmals erwähnten weiteren Kabelerfassungsansatz
gebe es nicht.5408 In seiner weiteren Vernehmung in GEHEIM eingestufter Sitzung5409 am 4. Dezember 2014
hat der Zeuge S. L. ausdrücklich bestätigt, dass es – abgesehen von den genannten zwei Kabelerfassungsansätzen im Inland – nur „Erfassungsstellen“ des BND „im [geschwärzt] Ausland“ gebe.5410
1.
Vorbemerkungen
Die Beweisaufnahme des Ausschusses zur Operation GLO... war zum einen von besonderen Geheimhaltungsbedürfnissen geprägt, zum andern wurde sie aber auch durch eine detaillierte Presseberichterstattung
unter Berufung auf angebliche Aussagen von Zeugen in GEHEIM eingestufter Sitzung und angebliche GEHEIM eingestufte Akteninhalte begleitet.
5404)
5405)
5406)
5407)
5408)
5409)
5410)
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 4 ff.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 76.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 77.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 77.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 77.
S. L., Protokoll-Nr. 26 II (Tgb.-Nr. 172/15 – GEHEIM).
S. L., Protokoll-Nr. 26 II – Auszug offen, S. 11.