Drucksache 18/12850

– 964 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der Zeuge W. K. hat ausgesagt, es sei ein nicht untersuchungsgegenständliches Kooperationsprojekt im „außereuropäischen Ausland“ geplant worden.5397 Das Kompensationsangebot sei auch angenommen worden.5398 Nach Aussage des Zeugen Dr. Fechner habe keinesfalls eine weitere Kabelerfassung in Deutschland
stattfinden sollen.5399
Einzelheiten zu dieser Fragestellung ergeben sich aus eingestuften Dokumenten.5400
c)

Fazit des BND

Der ehemalige BND-Präsident Dr. Hanning hat die Auffassung vertreten, dass die Zusammenarbeit des BND
mit der NSA im Rahmen der Operation EIKONAL für den BND von großem Nutzen gewesen sei, weil für
diesen dadurch wichtige technologische Lücken geschlossen worden seien.5401 Von der mit der Operation
gewonnenen technischen Kompetenz habe der BND, so der Zeuge Dr. Fechner, noch Jahre später profitiert.5402
Der Zeuge W. K. hat ein gemischtes Fazit gezogen:
„Das eine war natürlich, jetzt rein vom technischen Standpunkt her, was wir gelernt
haben, was uns ertüchtigt hat für andere, eigene Operationen und auch für die G 10Erfassung, zu der wir ja einen gesetzlichen Auftrag haben, was wir so nicht in diesem
Zeitraum hätten allein schaffen können. Also, wir haben gelernt, wie man diese Technik einsetzt, mit welchen Problemen man kämpfen muss. Das andere ist sicherlich
etwas, was wir so nicht vorhergesehen haben, nämlich dass die hier vorgesehene - weil
es mit einem Partner zusammen eine Kooperation war - einhundertprozentige automatische Filterung - ohne dass ich jetzt wie in der G 10-Erfassung sagen kann: ‚Das Filtersystem erstreckt sich auch mit auf den Bearbeiter, der verpflichtet ist, sofern es ja
nur ein Deutscher ist‘ - - dass ich das so nicht durchführen kann. Also, so etwas, glaube
ich, würden wir jetzt, mit den jetzigen Kenntnissen, nicht mehr angehen. Ich glaube,
das wäre nicht möglich jetzt - - mit einem Partner noch mal durchzuführen.“5403

5397)
5398)
5399)
5400)
5401)
5402)
5403)

W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 48; vgl. W. K., Protokoll-Nr. 22 III – Auszug offen, S. 21.
W. K., Protokoll-Nr. 22 III – Auszug offen, S. 21.
Dr. Fechner, Protokoll-Nr. 41 I, S. 38.
MAT A BND-9/3 (Tgb.-Nr. 16/14 – STRENG GEHEIM, pauschal herabgestuft auf GEHEIM, nur zur Einsicht in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages), Ordner 169, Bl. 22.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 79.
Dr. Fechner, Protokoll-Nr. 41 I, S. 28 f.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 62.

Select target paragraph3