Drucksache 18/12850
– 962 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„Es hat sich für beide Seiten nicht mehr gelohnt. Die Anzahl der Meldungen war so
verschwindend gering, dass sie für beide Seiten nicht mehr attraktiv war, und der Aufwand entsprechend hoch.“5380
Weitere Angaben dazu finden sich auch in eingestuften Dokumenten.5381
Dagegen soll die in der Presse veröffentlichte Behauptung5382, es seien immer wieder Daten von Deutschen
an die NSA gegangen, nach den Aussagen der Zeugen W. K. und T. B. bei der Entscheidung über die Beendigung keine Rolle gespielt haben:
„[…] Es wurden keine Daten deutscher Bürger in großem Stil weitergegeben. Wir
haben keinen Datenabfluss von Grundrechtsträgern während der Operation festgestellt.“5383
„[…] Aus meiner Sicht und nach meiner Kenntnis wurde nichts weitergeleitet, was
wir nicht hätten weiterleiten dürfen“.5384
dd)
Unzufriedenheit der NSA
Die strenge G 10-Filterung und die daraus resultierende mangelnde Ergiebigkeit des Kabelansatzes habe
auch auf Seiten des US-amerikanischen Partners zu Unzufriedenheit geführt.5385 Der Zeuge Dr. Urmann hat
bekundet, dass die Operation EIKONAL für den Partner „sicher kein Gewinn“ gewesen sei.5386
Der aufgrund der strikten Filterung geringe Output habe, so der Zeuge W. K., auf US-Seite zu „Unmut“5387
und „Enttäuschung“5388 geführt, letztlich sei dieses Vorgehen aber akzeptiert worden.5389
Der Zeuge Breitfelder hat geschildert:
„Ich erinnere mich noch an eine Krisensitzung mit hochrangigen Vertretern der NSAZentrale. Es ging dabei um die Beschleunigung im Projektfortschritt. Das kann Ende
2005 gewesen sein; genau weiß ich es nicht mehr. Aber was ich noch sehr genau weiß,
ist, wie sich Frost am Tisch ausbreitete, als ich die Einhaltung deutschen Rechts als
‚inevitable‘, also ‚unvermeidlich‘, bezeichnete und meine Ausführungen in schriftlicher Form übergab. Deutsches Recht auf deutschem Boden war für uns unverhandelbar.“5390
5380)
5381)
5382)
5383)
5384)
5385)
5386)
5387)
5388)
5389)
5390)
J. Z, Protokoll-Nr. 14 II – Auszug offen, S. 53.
MAT A BND-17/3 (Tgb.-Nr. 20/14 – STRENG GEHEIM, pauschal herabgestuft auf GEHEIM, nur zur Einsicht in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages), Anlage 2, Bl. 1, 3.
Süddeutsche Zeitung vom 4. Oktober 2014 „Codewort Eikonal – der Albtraum der Bundesregierung“.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 26.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 81.
Vgl. Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 11.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 35.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 25.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 36, 45.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 65.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 11.