Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 957 –
Drucksache 18/12850
„Bei Metadaten haben wir sämtliche personenbezogenen Datenanteile vernichtet und
die Metadaten, die dann noch übrig waren, die technischen Sachdaten, statistisch aufbereitet. Und diese statistische Aufbereitung haben sich dann Menschen angeschaut,
bereinigt von G 10-Daten, bereinigt von personenbezogenen Daten und statistisch aufbereitet.“5345
ee)
Art und Umfang der Datenübermittlung an die NSA
Der Zeuge J. Z. hat die Entwicklung des an die NSA übermittelten Datenvolumens wie folgt geschildert:
„Es war aber so, dass man den Amerikanern anfangs keine Daten gegeben hat, sondern
dass man sehr lange an diesen Filtern gearbeitet hat, dass man zu diesen drei, vier
technischen Filtern auch noch organisatorische Maßnahmen getroffen hat: dass nämlich alle Prozesse, die wir in dem Fall angestoßen haben, juristisch genehmigt werden
mussten und dass es eine Projektgruppe gab, die auch wirklich untersucht hat, dass
wirklich der G-10-Schutz an einem Maximum ist. [geschwärzt] da haben wir noch
jedes File einzeln geprüft, von Hand, ein Mitarbeiter. [geschwärzt] Also, man hat so
lange an diesem G-10-Filter gearbeitet, bis eigentlich die Datenmenge so minimalistisch war, dass es sich nicht mehr gelohnt hat.“5346
Nach Angaben des Zeugen S. L. seien im Bereich der paketvermittelten Kommunikation ein „paar Hundert“
Meldungen pro Jahr an die NSA übermittelt worden. Diese Übermittlungen hätten erst in der Phase des erweiterten Probebetriebs begonnen.5347
Der Zeuge T. B., der bis September 2007 Leiter des gemeinsamen Sachgebiets JSA war5348, hat ausgesagt,
dass aus IP-Kommunikation keine Metadaten übermittelt worden seien.5349 Zwar habe es hierzu Gespräche
gegeben; eine Übermittlung sei zu seiner Zeit aber nicht freigegeben worden.5350
Erfasste Metadaten seien danach, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen, in erheblichem Umfang
vernichtet worden, wie der Zeuge S. L. vor dem Ausschuss ausgeführt hat. Die Metadaten seien durch ein
technisches System erfasst worden, in welchem die Datenfelder, denen man einen Personenbezug auch nur
„im Entferntesten“ habe zuschreiben können, gelöscht worden seien.5351 Daran anknüpfend hat der Zeuge
S. L. erklärt:
„Deswegen kann ich davon ausgehen, dass da keine personenbezogenen Daten drin
waren. In einem nächsten Schritt wurden die verbliebenen Sachdaten, die da waren,
5345)
5346)
5347)
5348)
5349)
5350)
5351)
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 72.
J. Z., Protokoll-Nr. 14 II – Auszug offen, S. 57.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 71.
T. B., Protokoll-Nr. 18, S. 29.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 54.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 54.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 78.