Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Problems. Dass wir zugreifen durften, das stand im BND-Gesetz. Mit der G 10-Anordnung war das noch mal abgesichert. Da hatten wir keine Probleme. Die Probleme
waren nur, dass wir im Eingriff selber Fehler machen oder Abflüsse nicht merken, die
durch die Technik geschehen. Deswegen haben wir ja auch eher etwas weggesteuert,
gegen Erde geleitet, vernichtet, als dass wir es weitergegeben haben.“5337
Der Zeuge W. O. aus der BND-Dienststelle Bad Aibling hat auf Vorhalt eines dem Ausschuss vorliegenden
„Besuchsberichts“ von G 10-Juristen der Abteilung 2 aus der BND-Zentrale in Pullach vom 18. Februar
20085338 ausgesagt, dass zu Beginn alle E-Mails aus dem Kabelerfassungsansatz vor einer Weitergabe an die
NSA manuell kontrolliert worden seien. Er selbst habe eine „Strichliste“ geführt.5339 In dem vorgehaltenen
„Besuchsbericht“ heißt es:
„5. Seit Herbst 2007 wurde durch LA60 in einer manuelle [sic!] Strichliste - samt einer
stichwortartigen Inhaltsangabe - festgehalten, welche E-Mails nach einer nochmaligen
G10-Überprüfung an den Partner im Rahmen von JSA weitergegeben wurden. Die
Durchsicht ergab bei einem Gesamtaufkommen von ca. 30.000 Verkehren in drei Fällen eine nicht erkannte G10-Relevanz (wobei es sich bei zwei Verkehren um reine
Serverkommunikationen handelte). Aufgrund dieses Ergebnisses hat LA60 Mitte Januar 2008 die Erstellung der Strichliste eingestellt. 20AD bat um eine Übersendung
eines entsprechenden Berichts. Sofern die geringe Fehlerquote darin bestätigt wird, ist
dem Vorgehen von LA60 zuzustimmen.“5340
Der Zeuge W. O. hat angegeben, dass das Führen der „Strichliste“ im Nachgang zu dem thematisierten Besuch eingestellt worden sei.5341
Die Zeugin G. L., von Oktober 2007 bis Juni 2008 Leiterin des Sachgebiets JSA5342, hat in ihrer Vernehmung
ausgesagt, es könne sein, dass leitungsvermittelte Verkehre („Gespräche, Faxe“), bevor sie die Leitung der
JSA übernahm – geschätzt seit 2005/2006 – automatisiert an die NSA übermittelt worden seien.5343
Dem Zeugen Breitfelder wurde vorgehalten, dass eine händische Überprüfung bei Metadaten aufgrund der
Datenmenge technisch und faktisch unmöglich sei. Hierauf hat er erwidert:
„Dann müssten Sie aber nachweisen, dass das Metadaten mit Personenbezug waren.
Und das können Sie nicht.“5344
In diesem Zusammenhang hat der Zeuge S. L. ausgesagt:

5337)
5338)
5339)
5340)
5341)
5342)
5343)
5344)

Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 61.
Besuchsbericht vom 18. Februar 2008, MAT A BND-38a/39a, Bl. 17 (VS-NfD).
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 39; W. O., Protokoll-Nr. 59 II – Auszug offen, S. 62.
Besuchsbericht vom 18. Februar 2008, MAT A BND-38a/39a, Bl. 17 (VS-NfD – insoweit offen).
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 39.
G. L., Protokoll-Nr. 20 I, S. 113.
G. L., Protokoll-Nr. 20 I, S. 124, 142, 149.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 30 II – Auszug offen, S. 108.

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