Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 947 –
Drucksache 18/12850
Beispielsweise würde die Strecke Afghanistan nach Pakistan ausgewählt.5259 Da nach dieser Selektionsstufe
aber noch G 10-relevante Daten vorhanden seien, erfolge die G 10-Filterung in weiteren Stufen.5260
bb)
Zu den sogenannten Snapshots
Der Ausschuss hat sich auch damit befasst, dass während des Probebetriebs sogenannte „Snapshots“ angefertigt wurden. Der Zeuge S. L. hat dazu erläutert:
„Snapshots nennt man einen kurzen Schnappschuss dessen, was auf der Leitung ist.
[…] Wenn man auf sozusagen dem Motherboard des Rechners 4 Gigabyte Speicherplatz hat, dass dann ein, zwei Sekunden sozusagen da gespeichert werden können.
Diese Snapshots haben wir dann nach technischen Kriterien analysiert, und zwar im
Sachgebiet JSA. Ich kann das deswegen aus eigener Erfahrung sagen, weil ich nebendran stand, als die Snapshots angefertigt wurden um kurze Schnappschüsse ‚dessen,
was auf der Leitung ist‘.“5261
Nach Angaben des Zeugen A. S. handelt es sich bei Snapshots um eine kurzfristige Aufzeichnung eines Signals „am Kabel direkt“, um Parameter zu bestimmen, die für die Einstellung der Erfassungsgeräte erforderlich sind.5262
Nach der Aussage des Zeugen Dr. Urmann soll es sich um sehr kurze Probeaufzeichnungen von unbekannten
Datenquellen gehandelt haben.5263 Dazu sei der erfasste Verkehr kurzzeitig auf ein Medium gespiegelt worden.5264 Snapshots hätten keine Erfassung dargestellt, sondern dazu gedient, festzustellen, ob überhaupt die
richtige Strecke erfasst worden sei.5265 Mittels Snapshots hätten „in der Regel eher“ nur Streckenkennungen
und Ähnliches herausgefunden werden können.5266
Laut Aussage des Zeugen A. S. seien die Snapshots mit einem „Extragerät“ vor Ort durchgeführt worden.5267
Die mittels Snapshots aufgezeichneten Daten hätten, weil sie „am Kabel direkt“ erfolgt seien, Kommunikationen von Grundrechtsträgern enthalten können.5268 Nach dem Anschluss der Erfassungsgeräte seien – zumindest bis Oktober 2005 – keine Snapshots mehr gemacht worden. Die Snapshots seien nur erforderlich
gewesen, um die Erfassungstechnik einzustellen. Nachdem die Erfassungstechnik verbaut worden sei, würden üblicherweise keine Snapshots mehr gemacht.5269 Die Snapshots habe der BND nicht an die USA übermittelt.5270
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W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 11.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 31.
S. L., Protokoll-Nr. 26 II – Auszug offen, S. 7.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 101.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 13.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 14.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 14.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 14.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 103.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 102.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 102.
W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 48.