Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 945 –

Drucksache 18/12850

„Das Einzige, was ich eben noch erinnere, ist, dass am Ende der Kette sehr wenig
übrig geblieben ist.“5240
Der Wirkbetrieb endete nach Angabe des Zeugen S. L. im Juni 20085241 [zu den Gründen für die Beendigung
siehe unter F.IV.6.a)].
5.

Zu technischen und organisatorischen Abläufen der Operation EIKONAL

a)

Praxis und Bedeutung der Streckenauswahl

Der BND traf eine Streckenauswahl für leitungsvermittelte und für paketvermittelte Kommunikationsverkehre.5242 Der Zeuge S. L. hat dazu konkret erklärt:
„Wir haben die Leitungen aufgrund der Erkenntnisse ausgesucht, die wir aus offenen
Quellen gewonnen hatten [...]. - [...] Die erste Streckenauswahl war die für leitungsvermittelte Kommunikation. Für paketvermittelte Kommunikation war eine andere
Strecke. Diese andere Strecke haben wir auch aus offenen Quellen ermittelt, indem
wir geschaut haben: Wo sind große Internetknoten? Wie sind die miteinander vernetzt?
Dazu haben wir verschiedenstes offenes Material benutzt, und dann sind wir an die
G 10-Kommission herangetreten und haben gesagt: Wir sehen für unsere Auftragserfüllung die größte Chance, wenn wir diese Strecke uns genehmigen lassen.“5243
Einzelheiten ergeben sich aus eingestuften Dokumenten.5244
Auf Vorhalt der dem Untersuchungsausschuss vorliegenden einschlägigen Akte5245 hat der Zeuge S. L. berichtet, für die Streckenauswahl seien zweierlei Rahmenbedingungen von Bedeutung gewesen:
„[...] Dazu gibt es natürlich zwei Beschränkungen, nämlich einmal, dass es eine Transitstrecke sein muss, und zum Zweiten, dass die Strecke an dem Erfassungsort, wo wir
in Frankfurt waren, auflaufen musste. [...]“5246
Der Zeuge Harald Helfrich, Mitarbeiter im Bereich Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden der Deutsche
Telekom AG5247, hat vor dem Ausschuss die Nachfrage bejaht, ob er eine „Wunschliste des Bundesnachrichtendienstes“ kenne, „wo vielleicht so um die 270 Verbindungen, Transitleitungen enthalten sind - 270 -, die
der BND gerne haben wollte“.5248 Im Vorfeld der Bestimmung der zu erfassenden Kommunikationsstrecken

5240)
5241)
5242)
5243)
5244)
5245)
5246)
5247)
5248)

G. L., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 107.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 66.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 62.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 62.
MAT A D-2 (Tgb.-Nr. 62/14 – GEHEIM), Fach 3.
MAT A D-2 (Tgb.-Nr. 62/14 – GEHEIM) (konkretes Fach wurde nicht angegeben).
S. L., Protokoll-Nr. 26 II – Auszug offen, S. 9.
Helfrich, Protokoll-Nr. 30 I, S. 11.
Vgl. Helfrich, Protokoll-Nr. 30 I, S. 50.

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