Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 939 –

Drucksache 18/12850

Die Zeugin K. L. hat in mehreren Vermerken Rückmeldung an die Abteilungsleitung erstattet. Details ergeben sich aus eingestuften Akten.5180
In Bezug auf eine juristische Unterstützung bei ihrer Untersuchung hat die Zeugin K. L., selbst keine Juristin,
ebenso wenig wie ihre Mitarbeiter5181, ausgeführt:
„Ja, also ich wurde - - Also, wir werden ja sowieso G-10-mäßig geschult und unterwiesen, und ich hatte dann noch mal einen Extratermin bei dem […] damals amtierenden G-10-Juristen - noch mal so einen Rundumschlag, worauf es ankommt. Und ich
hätte dann jederzeit da mich natürlich auch hinwenden können. Ich habe mich ja zum
Beispiel auch dahin gewendet, als ich diese Datengeschichten festgestellt habe, genau.
Also, der Kontakt war da, der hat mir das erzählt, und dann habe ich es halt verstanden,
und dann konnte ich damit auch arbeiten […].5182
Auf Nachfrage, ob sie sich bei ihrer Einschätzung zu konkreten Punkten juristisch rückversichert habe, hat
sie erklärt:
„Nein, ich wurde eingewiesen, und dann versteht man ja, wie G 10 funktioniert, und
dann kann man es dann auch selbstständig irgendwie - - Also, ich muss ja nicht wegen
jeder Sache mich mit den Juristen rücksprechen.“5183
Es seien „echte“ Beispieldaten aus der Erfassung per E-Mail an K. L. gesandt worden, die sie zum Verständnis eingesehen habe.5184 Dabei habe sie Metadaten in Form von XML-Textdateien erhalten.5185 Teilweise
seien hierbei „Sichtungstools“ eingesetzt worden. Die Daten hätten „eigentlich immer“ auch eine Angabe
zum Erfassungszeitpunkt enthalten.5186 Es habe sich dabei um Textdateien gehandelt, die nicht Meldungen,
sondern Metadaten enthalten hätten.5187
„Sie sehen halt die Protokolle, die da übertragen werden, und welche Informationen
über diese Protokolle übertragen werden.“5188
Daraus hätten sich Erkenntnisse zum Dateneingang ergeben:
„Zum Beispiel, welche Protokolle auftauchen - und welche Daten man letztendlich
durch die Software, durch die Erfassungssoftware oder durch diesen ganzen Erfassungsstrang - - inwieweit man fähig ist, solche Daten überhaupt in so eine Datei reinzubringen.“5189

5180)
5181)
5182)
5183)
5184)
5185)
5186)
5187)
5188)
5189)

MAT A BND-9/6 (Tgb.-Nr. 20/14 – STRENG GEHEIM, pauschal herabgestuft auf GEHEIM, nur zur Einsicht in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages), Ordner 189, Bl. 303.
K. L., Protokoll-Nr. 28 I, S. 143.
K. L., Protokoll-Nr. 28 I, S. 143.
K. L., Protokoll-Nr. 28 I, S. 144.
K. L., Protokoll-Nr. 28 I, S. 125; K. L., Protokoll-Nr. 30 II, S. 115.
K. L., Protokoll-Nr. 30 II, S. 115.
K. L., Protokoll-Nr. 28 I, S. 125.
K. L., Protokoll-Nr. 28 I, S. 127.
K. L., Protokoll-Nr. 28 I, S. 127.
K. L., Protokoll-Nr. 28 I, S. 127.

Select target paragraph3