Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
werden. Und ein internationaler Knoten dieser Art war in Frankfurt. Und im Zusammenhang mit dem Bestreben des Bundesnachrichtendienstes, G-10-Informationen aus
diesem technischen Bereich zu gewinnen, gab es dann auch einen Informationsbesuch
mit Mitgliedern der G-10-Kommission, soweit sie Zeit und Interesse hatten. Dort an
diesem Ort in Frankfurt - das war ein unscheinbares Bürogebäude, so im Vorort irgendwo - hat uns der BND dann gezeigt, was dort stattfindet, wobei man eigentlich
außer Kabeln und leuchtenden Dioden nichts gesehen hat. Aber die G-10-Kommission
war halt einmal da, und dann sind diese paketvermittelten Wege eben auch in die G10-Anträge aufgenommen worden.“5108
Die Erfassung von Routineverkehren an diesem Punkt hätte der G 10-Kommission eigentlich klar sein müssen, so der Zeuge Mewes:
„Es wurde ja nicht an diesem Ort nach G-10-Maßstäben etwas herausgefiltert, sondern
das, was durch diese Kabel ging, wurde in Gänze an den Bundesnachrichtendienst
weitergegeben und dann eben in der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes aufgesplittert. Und das war für alle Anwesenden eigentlich klar oder musste klar sein, weil
eben an diesem Ort keine Beschränkung in irgendeiner Art technisch stattgefunden
hat.“5109
Davon, dass der BND in erster Linie Ausland-Ausland-Verkehre im Auge hatte, war aus Sicht des Zeugen
Mewes nie die Rede, auch wenn man sich das aus anderen Unterrichtungen hätte denken können.5110 Hätte
der BND einen legendenhaften Zweck der G 10-Anordnung kommuniziert, wäre es seiner Ansicht nach „auf
einen gewissen Missbrauch der G 10-Kommission hinausgelaufen“.5111 Ihm sei jedenfalls nicht bewusst gewesen, dass der BND primär Routineverkehre habe erfassen wollen.5112
Eine BND-interne Einschätzung zu der am 20. Oktober 2005 von der G 10-Kommission genehmigten G 10Anordnung findet sich in eingestuften Unterlagen.5113
Der Zeuge Mewes hat in seiner Vernehmung zum Vorwurf, dass die G 10-Anordnung bei EIKONAL als
„Türöffner“ eingesetzt worden sei, konkret ausgeführt:
„Also, nach meiner Erinnerung ist das nicht so gesagt worden, wobei [...] allen, die
dabei gewesen sind, einschließlich meiner Wenigkeit, aber auch den Mitgliedern der
G 10-Kommission, klar war, dass mit diesem Erfassen oder mit der Ableitung an diesem Punkt eben alles [gemeint: G 10- und Transitverkehre] zum BND geleitet
wurde.“5114
5108)
5109)
5110)
5111)
5112)
5113)
5114)
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 127.
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 127/128.
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 128.
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 128.
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 128, 135, 150.
Im Protokoll-Nr. 43 II – Auszug offen – angegebene Fundstelle: MAT A BND-9/6//MAT A BND-17/3, Anlage 01 bis 10 (Tgb.Nr. 20/14 – STRENG GEHEIM, pauschal herabgestuft auf GEHEIM), Ordner 188, Bl. 67.
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 132.