Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 929 –
Drucksache 18/12850
Der Zeuge Reinhardt Breitfelder hat betont, dass aufgrund der G 10-Anordnung erfasste Verkehre nicht unbeachtet geblieben seien:
„Also, es ist ja nicht so, dass wir [...] das G 10-Aufkommen nicht brauchen würden.
Das war für uns schon auch wichtig. Das war also ein doppelter Nutzen. Wir hatten
das G 10-Aufkommen, und wir hatten das Routineaufkommen, das uns die Verpflichtung erfüllen ließ gegenüber der NSA.“5104
Auch der ehemalige BND-Präsident Gerhard Schindler hat seine Auffassung bekundet, man habe mit der
G 10-Anordnung „auch“ Routineverkehre erfassen wollen.5105
Ebenso hat der G 10-Jurist der Abteilung TA, A. F., in seiner Zeugenvernehmung ausgesagt, dass der BND
grundsätzlich an den Erkenntnissen aus einer G 10-Anordnung interessiert sei:
„Wir wollen natürlich auch die G 10-Verkehre, die im Rahmen der Anordnung gewonnen werden. Das sind ja wichtige Informationen. Es sind ja - - Natürlich sind es
wichtige Informationen, wie von mir eingangs dargestellt, zu staatlichen Strukturen
usw., also alles, was sozusagen auf Grundlage des BND-Gesetzes gewonnen wird.“5106
Der Zeuge Uhrlau hat zu dieser Fragestellung vor dem Untersuchungsausschuss ausgeführt:
„[...] Wenn Sie eine konkrete Vorstellung haben, wo welche Informationen fließen,
dann können Sie es also umfassend aufschalten. Bei der heutigen Kommunikation, wo
die Wege nicht mehr geradlinig sind, werden Sie auf Strecken möglicherweise relevante Informationen, die auch G 10-relevant sind, zu Proliferationen oder sonst was,
erfassen, von denen Sie eigentlich gar nicht das dort erwartet haben. Aber Sie können
es nutzen unter den Suchbegriffen, die von der G 10-Kommission genehmigt worden
sind.“5107
Der Zeuge Joachim Mewes, der zu jener Zeit als Referatsleiter 612 im Bundeskanzleramt mit G 10-Fragen
betraut war, hat in seiner Vernehmung von einem Besuch der G 10-Kommission beim Abgriffspunkt des
BND in Frankfurt im Jahr 2005 berichtet, in dessen Rahmen der G 10-Kommission der Sachverhalt erläutert
worden sei:
„Der Bundesnachrichtendienst ist - das weiß ich, wie gesagt, auch nicht mehr genau irgendwann auf das Bundeskanzleramt zugekommen und hat das Problem aufgeworfen, dass die bisherigen G-10-Abgriffe technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand
seien, dass es durch die Fortschreibung oder die Fortschritte in der Telekommunikationstechnologie also zeitgemäß sei, auf sogenannte paketvermittelte Informationen zurückzugreifen, das heißt auf Informationen, die durch Lichtwellenleiter übertragen
5104)
5105)
5106)
5107)
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 63.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 143.
A. F., Protokoll-Nr. 41 I, S. 150.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 81 I, S. 76.