Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 927 –
Drucksache 18/12850
„Also, letztlich ging es natürlich einfach um die Ausdehnung der G 10-Maßnahme auf
den paketvermittelten Bereich. Das war das Neue an der ganzen Sache. [...] Das war
die Argumentation gegenüber der G 10-Kommission.“5092
Auch der damalige BND-Präsident Dr. Hanning hat vor dem Untersuchungsausschuss darauf hingewiesen,
dass eine Unterrichtung der G 10-Kommission insoweit erfolgt sei:
„[...] diese ganze Kommunikation mit der G 10-Kommission lief ja in der Regel auch
in der Kommission ab. Also da waren ja immer Vertreter des Kanzleramtes, auch des
BND, der Sicherheitsbehörden dabei. Da gab es eine Kommunikation auch mit den
Mitgliedern der G 10-Kommission. Da war der BND-Präsident in der Regel nicht dabei. Ich habe die Kommission einmal im Jahr gesehen. Da haben wir noch mal vorgestellt auch den Bundesnachrichtendienst. Die haben wir eingeladen dann, glaube ich,
nach Pullach und haben dann auch technische Gespräche mit denen geführt. [...]“5093
Auf die Frage, ob der G 10-Kommission bekannt gewesen sei, dass die anfallenden Routineverkehre mit
einem anderen Nachrichtendienst geteilt werden sollten, hat der damalige Referatsleiter 612 im Bundeskanzleramt, Zeuge Joachim Mewes, geantwortet:
„Der G 10-Kommission ist darüber nicht im Einzelnen geschrieben oder gesprochen
worden. Die G-10-Kommission ist aber bei den Besuchen in Pullach auch über Partnerverbindungen und deren Wert informiert worden, sodass dieser Punkt, wenn man
so will, zumindest - [...] aus der Folge der Überlegungen sich ergeben hat.“5094
bb)
Die G 10-Anordnung
Im Rahmen der Beweisaufnahme durch den Ausschuss ist auch die Frage thematisiert worden, ob die vom
BND erwirkte G 10-Anordnung bei der Operation EIKONAL als „Türöffner“ instrumentalisiert wurde, wie
es in einem Pressebericht unter Berufung auf dem Ausschuss vorliegende Akten heißt, in denen sich angeblich ein solcher Hinweis finde.5095 Der mit dieser Fragestellung einer „G 10-Legende“ bzw. eines „Türöffners“ und entsprechenden Aktenvorhalten konfrontierte ehemalige Vorsitzende der G 10-Kommission
Dr. Hans de With hat in seiner Zeugenvernehmung dazu ausgesagt:
„Also, wenn eine G 10-Anordnung im strategischen Bereich durch den BND benutzt
wird, die nicht erforderlich wäre, nur um an den Server zu kommen, dann halte ich das
für missbräuchlich. [...] Ich kann mich nicht erinnern, dass wir jemals das Gespür hatten, das könnte passiert sein.“5096
An anderer Stelle hat der Zeuge Dr. de With ausgeführt:
5092)
5093)
5094)
5095)
5096)
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 73.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 38.
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 132.
Süddeutsche Zeitung vom 4. Oktober 2014 „Codewort Eikonal – der Albtraum der Bundesregierung“.
Dr. de With, Protokoll-Nr. 43 II – Auszug offen, S. 11/12.