Drucksache 18/12850
ff)

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

DAFIS als auf den Separator folgende Datenverarbeitungsstufe

Ebenfalls Teil des vom BSI zertifizierten EVN G 10 III war der sogenannte DAFIS-Filter. Der Zeuge Golke
hat ausgeführt, dass die nächste Verarbeitungsstufe nach dem Separator der DAFIS-Filter gewesen sei.5083
[zu DAFIS unter F.III.6.]
Der Zeuge W. K. hat in eingestufter Sitzung vor dem Untersuchungsausschuss berichtet, man habe bei der
Interneterfassung bei EIKONAL den Filter DAFIS erstmals getestet.5084 Nach Angaben des Zeugen Breitfelder habe die G 10-Filterung mittels DAFIS sowohl den im Separator separat ausgehenden Routineteil als
auch den separat ausgehenden G 10-Teil betroffen.5085 In Bezug auf den Routineteil sei dies geschehen, weil
man nicht habe ausschließen können, „dass auch im Routineteil G 10 drin vorkommt“.5086
Details zur Filterung paketvermittelter Verkehre ergeben sich zudem aus dem Ausschuss vorgelegten eingestuften Dokumenten.5087
d)

Erlass der G 10-Anordnung am 20. Oktober 2005

Nachdem die Zertifizierung des Systems abgeschlossen war, konnte der BND die für die Erfassung paketvermittelter Verkehre benötigte G 10-Beschränkungsanordnung beantragen. Am 20. Oktober 2005 wurde
diese G 10-Anordnung durch das BMI, nach Genehmigung durch die G 10-Kommission, erlassen.5088
aa)

Erweiterung einer bestehenden G 10-Anordnung auf die Erfassung paketvermittelter
Verkehre

Die ursprünglich für leitungsvermittelte Verkehre vom BND erwirkte G 10-Anordnung5089 wurde dazu auf
die Erfassung paketvermittelter Verkehre erweitert.5090
Der Zeuge Dr. Burbaum hat vor dem Ausschuss dazu ausgeführt:
„Also, letztlich ging es natürlich einfach um die Ausdehnung der G 10-Maßnahme auf
den paketvermittelten Bereich. Das war das Neue an der ganzen Sache. Also, es war
eher eine technische Frage. Leitungsvermittelt hatte man, konnte man jetzt den nächsten Schritt machen, weil Kommunikation stärker im paketvermittelten Bereich stattfindet. Dann wollte man die G 10-Maßnahme auch auf diesen Bereich ausdehnen.
[...].“5091
Wie der Zeuge Dr. Burbaum vor dem Ausschuss herausgestellt hat, sei der G 10-Kommission die Ausdehnung der bereits erwirkten G 10-Maßnahme auf den paketvermittelten Bereich erläutert worden:

5083)
5084)
5085)
5086)
5087)
5088)
5089)
5090)
5091)

Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 20.
W. K, Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 67 f.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 90 i. V. m. Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 22.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 22.
G 10-AO vom 20. Oktober 2005, MAT A BMI-11 (Tgb.-Nr. 44/14 – GEHEIM), Bl. 1 (10).
Anschreiben MAT A BMI-16 (Tgb.-Nr. 118/15 – GEHEIM) (offen); eingestufte Angaben ergeben sich aus: G 10-AO vom 20. Oktober 2005, MAT A BMI-11 (Tgb.-Nr. 44/14 – GEHEIM), Bl. 1 ff.
Vgl. Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 42 f.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 42 f.; Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 17.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 73.

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