Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 925 –
Drucksache 18/12850
In der bereits erwähnten vom BND an die RegTP übersandten technischen Dokumentation zum Separator5072
heißt es dazu:
„Der Separator für IP-Verkehre soll in der Erfassung eingesetzt werden, um einen
breitbandigen Datenstrom mit IP-Verkehren so aufzubereiten, dass er in zwei Datenströme aufgeteilt wird. Der eine Ausgangs-Datenstrom soll dabei nur Verkehre enthalten, deren Ziel- oder Absendeadresse eine deutsche lP-Adresse ist. Der andere Ausgangs-Datenstrom soll entsprechend alle nicht-deutschen Verkehre enthalten.“5073
Die Notwendigkeit dessen beschreibt dieses Dokument wie folgt:
„Der Bedarf für diese Funktion resultiert aus den unterschiedlichen juristischen Anforderungen (Artikel-10 Gesetz, TKG, TKÜV) an die Verarbeitung von ‚deutschen‘
und ‚nicht-deutschen‘ Verkehren.“5074
Zur Funktionsweise des Separators wird in der Dokumentation ausgeführt, dass Daten, die einem Sender
oder Empfänger in Deutschland zugeordnet werden können (DE-Pakete), von anderen Daten getrennt werden. Die DE-Pakete verlassen das System auf einem Ausgang, alle anderen Pakete auf einem anderen.5075
ddd) Weitere Behandlung der drei verbliebenen Kategorien
Der eingehende Datenstrom sei vor der Filterung durch den Separator nicht an andere Stellen weitergeleitet
oder gedoppelt bzw. gespiegelt oder gespeichert worden.5076
Datenströme, die G 10-Daten enthalten hätten, seien über die Suchprofile der G 10-Erfassungen weitergeleitet worden.5077 Von den erfassten G 10-Verkehren seien nur jene an den G 10-Strang zur Weiterverarbeitung
geschickt worden, die G 10-Anordnungen unterfallen seien.5078 Die Überschreibung habe auch die G 10Verkehre betroffen.5079
Die Kategorie „nicht identifiziert“ sei wie G 10-Verkehr behandelt5080 und nicht übermittelt worden.5081 Dies
sei laut T. B. auch der Grund gewesen, warum „aus einem relativ dicken Datenstrom fast nichts in Aibling
ankam“.5082
5072)
5073)
5074)
5075)
5076)
5077)
5078)
5079)
5080)
5081)
5082)
Dokumentation vom 25. November 2004, MAT A BNetzA-5/2, Bl. 15 ff. (VS-NfD).
Dokumentation vom 25. November 2004, MAT A BNetzA-5/2, Bl. 15 (19) (VS-NfD – insoweit offen).
Dokumentation vom 25. November 2004, MAT A BNetzA-5/2, Bl. 15 (19) (VS-NfD – insoweit offen).
Dokumentation vom 25. November 2004, MAT A BNetzA-5/2, Bl. 15 (20) (VS-NfD – insoweit offen).
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 99 f.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 35.
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 20, vgl. S. 28, S. 56.
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 56.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 75.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 57.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 57.