Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 923 –
Drucksache 18/12850
Der Zeuge Golke hat ferner erklärt, dass in einem zweiten Schritt nur bestimmte Routineverkehre weiterverarbeitet worden seien. In diesem Bereich seien entsprechend regionaler Schwerpunkte der Auslandsaufklärung des BND nur bestimmte sogenannte IP-Ranges, also nur bestimmte Adressbereiche, durchgelassen worden:
„Oder es gibt ja diese Regionalgeschichte, dass man sich auf spezielle Regionen - Der BND muss sich auf spezielle Regionen beschränken. Das heißt, er hat ganz bestimmte IP-Ranges, und nur die zieht er raus. Und das andere guckt er sich kurz an:
Das ist die und die IP-Range; interessiert mich nicht, wird überhaupt nicht weiterverarbeitet, wird sofort sozusagen gelöscht.“5058
Im Zusammenhang mit der „Löschung“ bzw. der Aussortierung dieses „Mülls“, hat der Zeuge Golke an
anderer Stelle ausgeführt:
„Die Löschung der nicht benötigten Überwachungsdaten - - Ja, das ist eingehalten,
zwar nicht durch Überschreiben, aber das ist alles ‚on the fly‘. Da ist ja nichts mit
Festplatte oder so. Das sind ja so schnelle Datenraten. Man muss möglichst schnell
reduzieren und dann möglichst schnell weiter in die nächste Verarbeitungsstufe, und
die überschreiben sich immer wieder, die Daten. Also, die müssen nicht - - Ich habe
nicht gefordert explizit, die zu überschreiben, weil die werden sowieso von den nächsten Daten sofort wieder überschrieben.“5059
Der Prüfbericht des BSI beschreibt unter der Überschrift „Löschung der nicht benötigten Überwachungsdaten“ folgenden Vorgang:
„In der Verarbeitungsstufe 1 (Separator-Frontend) werden die verworfenen Überwachungsdaten nicht explizit in einer eigenen Routine gelöscht (d. h. überschrieben),
sondern im Rahmen der Programmabarbeitung naturgemäß nach gewisser Zeit von
selbst überschrieben. Dies wird angesichts der ausnahmslos benutzten flüchtigen Speicher und der kurzen Überschreibzyklen aufgrund der verarbeiteten Datenflut als ausreichende Maßnahme angesehen.“5060
Auf Nachfrage, was mit „nach gewisser Zeit“ gemeint sei, hat der Zeuge Golke erläutert:
„Das ist 1 durch 10 Gigabit pro Sekunde. Ich weiß gar nicht, wie viel das ist. […]. Das
sind Mikrosekunden […], teilweise Nanosekunden, […]. Also, das ist wirklich vernachlässigbar.“5061
Wichtiger sei,
5058)
5059)
5060)
5061)
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 19.
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 40.
Prüfbericht Version 1.0 vom 13. Oktober 2005, MAT A BSI-8a, Bl. 9 (15) (VS-NfD – insoweit offen).
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 56.