Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Nieren, bis auf Quellcodeebene. Da kann nichts rauskommen nach menschlichem Ermessen.“5051
bbb) Datenreduktion
Zunächst erfülle der Separator die Funktion, den eingehenden Datenstrom zu reduzieren:
„Der hat vor allen Dingen Datenreduktionsfunktion.“5052
In einer technischen Dokumentation, die als „Teil eines Entwicklungskonzeptes zur IP-Erfassung G10-geschützter Verkehre“ ausgewiesen ist und vom BND der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP, heute: Bundesnetzagentur) im Verfahren zur Erteilung des Einvernehmens gemäß
§ 88 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz zur besseren Veranschaulichung des Separators übersandt wurde5053,
heißt es dazu:
„Hier wirkt der Separator unterstützend im Gesamtsystem, indem er eine technisch
sinnvolle Trennung und Reduktion des Datenstromes vornimmt, sozusagen eine Vorauswahl trifft.“5054
Der Zeuge Golke hat hierzu ausgeführt, dass die Menge der an dieser Stelle aussortierten Daten sehr groß
sei:
„Also, da wird ja auch viel Müll übertragen oder Dinge, die den BND erst mal gar
nicht interessieren, und die verschwinden im Separator, kann man sagen. […] Gigabyteweise kommen die Daten da an, und raus geht auch Routine. Da ist schon ganz
viel raus.“5055
Über 90 Prozent des erfassten Datenstroms seien so verworfen worden.5056 Dies habe auch kapazitäre Gründe
gehabt, wie der Zeuge A. S. ausgeführt hat:
„Wir hatten […] zu der Zeit das Problem, dass die weiteren Verarbeitungsschritte einfach beschränkt sind von den Datenraten her. Das heißt, wir mussten von vornherein
reduzieren auf Datenraten, die handelbar sind. Bei den Abgriffen, die üblicherweise
vorhanden sind, handelt es sich um 10-Gigabit-pro-Sekunde-Leitungen, und damit
sind das Datenmengen, die so groß sind, dass sie mit den handelsüblichen Geräten
nicht weiterverarbeitet werden können, zumindest nicht direkt. Das heißt, man muss
eine Aufteilung vornehmen.“5057

5051)
5052)
5053)
5054)
5055)
5056)
5057)

Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 54 (Angaben in Klammern sind Ergänzungen des Zeugen bei Protokolleinsicht).
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 18.
Dokumentation vom 25. November 2004, MAT A BNetzA-5/2, Bl. 15 ff. (VS-NfD).
Dokumentation vom 25. November 2004, MAT A BNetzA-5/2, Bl. 15 (19) (VS-NfD – insoweit offen).
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 18.
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 56.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 71 f.

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