Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 913 –
Drucksache 18/12850
Weitere Angaben hat die Zeugin G. L. in eingestufter Sitzung gemacht.4982
bbb) Keine Betrachtung der Behandlung von „Routineverkehren“
Wie aus dem Prüfbericht des BSI hervorgeht, prüfte man dort nur die „relevanten Verarbeitungszweige“,
wohingegen „anderweitiger Verkehr, der keinen gesetzlichen Beschränkungen unterliegt (nicht-deutscher
Verkehr, sog. ‚Routineverkehr‘) [...] nicht weiter betrachtet und die betreffenden weiterführenden Verarbeitungszweige nicht weiter behandelt“ wurden.4983
Der Zeuge Golke hat in seiner Vernehmung bestätigt, dass die Prüfung nur die Verarbeitung von G 10-Daten
betroffen habe. Auf die Frage, ob sich die Zertifizierung auch auf Routineverkehre, also auf Ausland-Ausland-Kommunikation bezogen habe, hat er geantwortet:
„Nein. Da sind ja nicht Deutsche betroffen von, und dann ist das außerhalb meines
Fokus.“4984
Der sogenannte Separator habe zwei Ausgänge gehabt – einen für den Routineverkehr und einen anderen für
den G 10-Verkehr. Den Routineverkehr habe er nicht geprüft.4985
Die Frage, ob das BSI aus den ihm vorgelegten Unterlagen ersehen konnte, dass der BND auf Grundlage von
§ 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes auch bei den G 10-Beschränkungsmaßnahmen anfallende Routineverkehre
auswerten wollte, hat der Zeuge A. S. bejaht. Dies sei offen kommuniziert worden. Es sei dem BSI klar gewesen, dass der anfallende Routineverkehr in einem anderen Verarbeitungsstrang weiterbearbeitet würde. Es
sei ja Sinn des Separators gewesen, „dass wir relativ frühzeitig eine Aufteilung machen können, damit wir
die rechtlichen Anforderungen der zwei unterschiedlichen Erfassungsarten erfüllen können.“4986
Der Zeuge Golke hat ferner ausgeführt, zu einer Übermittlung von Routine- oder gar G 10-Verkehren an die
NSA habe er keine Erkenntnisse gehabt:
„Was die mit den Daten machen, das bleibt mir ja verborgen. Also, was die in den
weiteren Verarbeitungszweigen - - wie die mit den Daten umgehen, das - - Wie gesagt:
Auf die operationelle Phase - - Das habe ich ja schon erläutert, dass ich da auch gar
keinen Einblick hatte.“4987
bb)
Ablauf der Prüfung
Der Prüfbericht führt als „Bezugsdokumente und erfolgte Prüftermine“ Folgendes auf:
„[1] Initiale Besprechung BND/BSI v. 30.03.05
4982)
4983)
4984)
4985)
4986)
4987)
G. L., Protokoll-Nr. 24 II (Tgb.-Nr. 176/15 – GEHEIM), S. 108.
Prüfbericht des BSI vom 13. Oktober 2005, MAT A BSI-8a, Bl. 9 (11) (VS-NfD – insoweit offen).
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 30.
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 36.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 91; vgl. auch Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 48.
Golke, Protokoll-Nr. 33 I, S. 51.