Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Dr. Hanning, erklärt, sich an eine solche nicht erinnern zu können. Allgemein zu Rücksprachen mit dem
Bundeskanzleramt hat er ausgeführt:
„Das kam darauf an, ob die mit der Operation befasste Dienststelle dieses Problem
alleine lösen konnte mit der Telekom oder ob die Hilfe Dritter erforderlich war, was
ich, wie gesagt, alles nicht weiß. In solchen Fällen, wenn es schwierig wird, unterrichtet man den Präsidenten; das ist ja auch völlig in Ordnung. Aber ich kann mich an
solche Unterrichtungen nicht erinnern, was nicht ausschließt, dass es passiert ist. Aber
ich kann mich einfach nicht daran erinnern.“4942
Der damals auf Seiten des BND an den juristischen Diskussionen beteiligte Zeuge Dr. Burbaum hat vor dem
Ausschuss geschildert, es sei um die Frage gegangen, „ob es nach dem G 10 und den Regularien des G 10
möglich ist, diese Routineverkehre, die ja nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, weiterzuverwenden
oder nicht.“4943 Grundlage der Diskussion zwischen BND und Kanzleramt sei ein Rechtsgutachten des BND
gewesen,4944 das zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die aus G 10-Erfassungen resultierende Gewinnung
von Routineverkehren nach dem BND-Gesetz rechtmäßig sei.4945 Der Zeuge Dr. Burbaum hat zu diesem
Rechtsgutachten ausgeführt:
„Ein Rechtsgutachten haben wir damals erstellt für uns, haben dem Kanzleramt das
zugänglich gemacht. [...] Bei diesen Einwänden, die Sie genannt haben, ist ja an erster
Stelle die Frage: Unterfällt das dem Fernmeldegeheimnis? - Diese Frage haben wir
bewertet und beantwortet. Das, was dann nicht dem Fernmeldegeheimnis unterfällt,
ist nicht mehr Teil der Strafbarkeit. Dann stellt sich schlichtweg die Frage: Ist das
rechtmäßige Datenerhebung, ja oder nein? Da war unsere damalige Position: Das ist
nach dem BND-Gesetz eine rechtmäßige Datenerhebung; denn der BND ist berechtigt,
perso-nenbezogene Daten im Rahmen seiner Aufgaben zu erheben.“4946
„Das ist die Rechtsgrundlage. Es gibt ein BND-Gesetz.“4947
Zum Ergebnis der Diskussion hat der Zeuge Dr. Burbaum ausgesagt:
„Es gab eine Diskussion [...] die dann endete im Kanzleramt, wo darüber entschieden
worden ist, wie man mit der Frage Zugang an paketvermittelte Verkehre im G 10Bereich und auch im Routinebereich umgehen möchte. Und in dem Zusammenhang
ist entschieden worden, dass der BND einen G 10-Antrag stellt, um an die paketvermittelten Verkehre dieses Betreibers zu kommen oder die paketvermittelten Verkehre
in den G 10-Bereich mit aufzunehmen.“4948
4942)
4943)
4944)
4945)
4946)
4947)
4948)
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 37.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 71.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 78.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 78, 79.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 78.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 79.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 89.