Drucksache 18/12850
– 906 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wie der Zeuge Wolfgang Alster, Mitarbeiter der Deutsche Telekom AG in Frankfurt, erläutert hat, habe man
im Bereich der leitungsvermittelten Kommunikation anhand der Leitungsbezeichnungen und der sogenannte
Leitungsschlüsselzahl den Ziel- oder Endpunkt von Leitungen erkennen können.4933 Als die Deutsche Telekom AG Ende 2006 angekündigt habe, dieses Modell dedizierter Ausland-Ausland-Strecken abzuschaffen,
so der Zeuge S. L., habe man die Erfassung leitungsvermittelter Kommunikation Anfang 2007 dann jedoch
aufgeben müssen:
„In der Telefonie haben wir im Dezember 2004 die erste Leitung durch den Betreiber
aufgeschaltet bekommen. Diese Leitung bzw. das Signal auf dieser Leitung konnten
wir nicht verwerten, weil es zu schwach war. Unsere Geräte konnten das nicht verwerten. Darauf mussten wir erst mal einen Verstärker einbauen, was wir dann im Januar
2005 gemacht haben. Ich glaube, im Februar 2005 kamen dann die weiteren - - Februar, März, April 2005 kamen dann die weiteren Leitungen dazu, sodass wir dann im
Frühjahr 2005 in die Erfassung leitungsvermittelter Verkehre gegangen sind.
Ende 2006 hat uns der Betreiber dann angekündigt, dass das Betriebsmodell der dedizierten Ausland-Ausland-Strecken beim Betreiber abgeschafft wird. Und genau das
haben wir dann auch im Januar 2007 gesehen, weswegen wir dann auch die leitungsvermittelte Erfassung eingestellt haben dieser - - Ja, gut, es gab diese Ausland-Ausland-Strecken nicht mehr. Deswegen war auch keine Grundlage mehr da.“4934
Auch aus Sicht des Zeugen Alster lief der sogenannte Transit-Vertrag damit aus. Mit der Beibringung einer
G 10-Beschränkungsanordnung durch den BND [dazu sogleich] sei der Vertragsgegenstand weggefallen.4935
3.
Die Ausleitung paketvermittelter Verkehre auf Grundlage einer G 10-Anordnung
a)
Bedenken der Deutsche Telekom AG wegen der Umstellung des Netzes auf IP-Vermittlung
Bei der Deutsche Telekom AG hatte man erkannt, dass im Unterschied zur Erfassung von leitungsvermittelten
Verkehren, bei der man ausschließlich Ausland-Ausland-Verkehre habe ausleiten können, bei der Paketvermittlung („IP-Erfassung“) auch „Mischverkehre“, also Verkehre mit einem Anteil an G 10-geschützter Kommunikation, auftreten konnten, wie der Zeuge Dr. Köbele bekundet hat:
„Na, der Vertrag war ja abgeschlossen, und damit war also klar: Es geht vom Ausland
ins Ausland, und da gab es auch erst mal keine großen Probleme, solange man im
Leitungsteil war. Das wurde erst dann wieder relevant, als die Paketverkehre dann als
Mischverkehre aufkamen, und da hat Herr Alster dann auch Alarm geschrien.“4936
Er hat dazu weiter ausgeführt:
4933)
4934)
4935)
4936)
Alster, Protokoll-Nr. 30 I, S. 95.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 65.
Alster, Protokoll-Nr. 30 I, S. 84.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 138.