Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Behörde, die sich praktisch des Verwaltungshelfers bedient, allein verantwortlich für
die Rechtmäßigkeit ist. Und das ist das, was hier zugrunde liegt. Insoweit spielt der
Vertrag keine Rolle. [...] Beim Verwaltungshelfer [...] ist die anordnende Stelle allein
verantwortlich für die rechtliche Legalität.“4922
Details ergeben sich aus eingestuften Dokumenten.4923
c)

Beginn und Ende der Ausleitung leitungsvermittelter Verkehre

Die Phase der Ausleitung leitungsvermittelter Verkehre („Telefonie“) in der Operation EIKONAL hat mit
einem sogenannten Probebetrieb begonnen, der in einen sogenannten Wirkbetrieb mündete. Der Zeuge S. L.
hat erläutert, dass der BND grundsätzlich zwischen Probe- und Wirkbetrieb unterschied, aber auch einen
sogenannten erweiterterten Probebetrieb kannte:
„Im Probebetrieb schauen Sie, ob die einzelnen Komponenten des Systems funktionieren, ob das, was man sich im Labor sozusagen aufgebaut hat, auch unter Echtbedingungen funktioniert, weil die echten Daten naturgemäß immer etwas anders aussehen, als man das im Labor vorhersagen konnte.
Der erweiterte Probebetrieb gibt einem dann die Möglichkeit, sozusagen erste Produkte zu erstellen, aber die noch nicht vollautomatisiert, sondern das ist dann ganz
zum Schluss. Da guckt auf jeden Fall ein Mensch drauf und sagt: Okay, das ist jetzt
relevant; das wird weitergeleitet.
Ein voller Produktionsbetrieb oder auch Wirkbetrieb ist dann, wenn das System automatisch arbeitet und automatisch Meldungen generiert werden. Das geht natürlich nur
dann, wenn man weiß, dass alles richtig funktioniert.“4924
Im Bereich der Erfassung leitungsvermittelter Verkehre in der Operation EIKONAL hat es nach seinen Ausführungen zwei Betriebsphasen gegeben:
aa)

Probebetrieb Telefonie (2004 bis 2005)

Der Probebetrieb zur Erfassung leitungsvermittelter Kommunikation dauerte nach Angaben des Zeugen S. L.
von Dezember 2004 bis in das Frühjahr 2005.4925 Zur Zeitspanne zwischen Probe- und Wirkbetrieb bei der
Erfassung von leitungsvermittelten Verkehren hat er erläutert:
„Da ging es sehr viel schneller, weil das Techniken waren, die wir schon beherrscht
haben, komplett. Das heißt, da ging es nur darum, wirklich zu testen, dass der Aufbau

4922)
4923)
4924)
4925)

Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 139.
MAT A BND-9/4 & BND-17/1 (Tgb.-Nr. 18/14 – STRENG GEHEIM, pauschal herabgestuft auf GEHEIM, nur zur Einsicht in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages), Ordner 171, Bl. 61.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 66.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 65, S. 66.

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