Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Das an den für den betreffenden Unternehmensbereich zuständigen Vorstand der Deutsche Telekom AG gerichtete4884 Schreiben des Bundeskanzleramtes sei, so der Zeuge Dr. Köbele, vom BND initiiert worden.4885
Der damalige BND-Präsident Dr. Hanning hat dazu bemerkt,
„[...] dass der Telekom ein Brief des Kanzleramtes lieber gewesen ist als ein Brief des
BND-Präsidenten.“4886
Der damalige Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt, der in dieser Funktion das Schreiben unterzeichnet
hatte4887, der Zeuge Ernst Uhrlau, hat zu dem Vorgang ausgesagt:
„Ich kann Ihnen nur aus der Erinnerung oder aus den Unterlagen, die ich einsehen
konnte, sagen, dass die Telekom vonseiten des Kanzleramtes eine Bestätigung haben
wollte, dass es rechtlich zulässig ist, dass der Bundesnachrichtendienst dort ans Kabel
herangeht.“4888
„Der Telekom ist mitgeteilt worden, dass nach Einschätzung des Kanzleramtes dies
rechtlich zulässig sei.“4889
Das Schreiben habe die Zulässigkeit der vom BND gewünschten Ausleitung von Ausland-Ausland-Verkehren bestätigt.4890 Es habe aber keinerlei juristische Argumentation enthalten.4891 Dazu hat der Zeuge Uhrlau
ergänzt:
��Also, wenn Sie Telekom mitteilen, dass das Kanzleramt die Maßnahme für rechtlich
zulässig hält, dann halte ich das für ausreichend.“4892
Der damalige Chef des Bundeskanzleramtes Dr. Steinmeier hat die Natur des Schreibens in seiner Vernehmung als Zeuge folgendermaßen eingeordnet:
„Ich glaube, es ist kein Freibrief, wie ich das gelegentlich in der öffentlichen Darstellung gesehen habe, sondern es ist die Bestätigung des Rechtsverständnisses, dass sich
der Zugriff auf die Nur-Auslands-Verkehre im Rahmen des Auftrags des BND nach
dem BND-Gesetz, § 1 und § 2, richtet, eine Bestätigung dieser Rechtsauffassung.“4893
Warum es bei der Deutsche Telekom AG entsprechende Nachfragen gegeben hat, entziehe sich seiner Kenntnis.4894 Er wisse aber,
4884)
4885)
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4891)
4892)
4893)
4894)
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 87; vgl. Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 142.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 133.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 35.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 40.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 31.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 31.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 30 f.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 81 I, S. 50/51.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 81 I, S. 51.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 25.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 25.