Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
„Wie ich vorhin schon ausführte, hat [geschwärzt], als wir die Transitstrecken Ausland-Ausland hatten, Bedenken gehabt, ob [geschwärzt] sich damit nicht strafbar mache, und wollte bestätigt haben, dass das auf Gesetzesbasis stattfindet. Diese Bestätigung wollte sie von der BND-Leitung oder vom Kanzleramt haben. Weitere Bedenken
wurden mir gegenüber nie geäußert.“4876
cc)
Abstimmung zwischen BND und Bundeskanzleramt
Der damalige Abteilungsleiter 2 im BND, der Zeuge Breitfelder, hat in seiner Vernehmung ausgeführt:
„Ich habe in der Abteilung mich beraten lassen usw. und habe festgestellt, wir kommen
also so nicht weiter, und dann wurde das Problem an den Präsidenten herangetragen.
Der Präsident hat es ans Bundeskanzleramt herangetragen, und da in diesem Bereich
- Bundeskanzleramt, wahrscheinlich auch Rücksprache mit unseren Juristen, Gespräch
mit unserem Präsidenten -, da ist dann diese Entscheidung gefallen. Es sind zwei Entscheidungen gefallen. Die eine war wohl: Wir schreiben jetzt einen Brief, und ihr
müsst G 10 beantragen. - So war das ungefähr.“4877
Der Zeuge Uhrlau hat erläutert, dass das für Rechtsfragen im Bundeskanzleramt zuständige Referat 601 gemeinsam mit den Juristen der Abteilung 2 des BND zu diesen Schlüssen gekommen sei.4878
Weitere Details ergeben sich aus eingestuften Akten.4879
dd)
Eingang des sogenannten Freibriefs bei der Deutsche Telekom AG
Der Zeuge Dr. Köbele hat ausgeführt, dass etwa ein halbes Jahr, nachdem vonseiten der Deutsche Telekom
AG Bedenken gegen das Ansinnen des BND geäußert worden waren4880, also Ende des Jahres 2003, ein
Schreiben des Bundeskanzleramtes gekommen sei:
„Dann kam irgendwann ein halbes Jahr später die große Überraschung aus dem Bundeskanzleramt.“4881
„Es war ein Schreiben vom Bundeskanzleramt, was also die rechtlichen Einwände, die
geäußert worden waren, zurückgewiesen hat, gesagt hat, es wäre rechtlich zulässig,
und darum bat [...], meine Abteilung - mit der Umsetzung oder mit diesem Wunsch
oder mit der Durchführung dieses Wunsches entsprechend zu beauftragen.“4882
Das Schreiben des Bundeskanzleramtes hat dem Ausschuss vorgelegen.4883
4876)
4877)
4878)
4879)
4880)
4881)
4882)
4883)
S. L., Protokoll-Nr. 26 II – Auszug offen, S. 6.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 83.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 31 f.
Schreiben vom 28. Oktober 2003, MAT A BND-17/3 (Tgb.-Nr. 20/14 – STRENG GEHEIM, pauschal herabgestuft auf GEHEIM,
nur zur Einsicht in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages), Ordner 191 / Anlage 8, Bl. 1 ff.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 125.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 125.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 126.
Eingestufte Angaben zur Fragestellung in: Schreiben des Bundeskanzleramts, MAT A D-2 (Tgb.-Nr. 62/14 – GEHEIM), Fach 1.