Drucksache 18/12850

– 898 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Akten des BND, die dem Ausschuss zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorgelegt wurden, lässt sich Näheres entnehmen.4869
bb)

Bedenken der Deutsche Telekom AG und deren Wunsch nach einer Bestätigung der
Rechtmäßigkeit einer Ausleitung an den BND

Der für die Zusammenarbeit mit deutschen Sicherheitsbehörden verantwortliche Mitarbeiter der Deutsche
Telekom AG, der Zeuge Dr. Bernd Köbele, hat ausgesagt, der BND sei im „Spätfrühling/Frühsommer 2003“
mit dem Ansinnen auf die Deutsche Telekom AG zugekommen, Ausland-Ausland-Verkehre in Frankfurt am
Main zu erfassen. Der Zeuge hat dazu ausgeführt:
„Der BND ist auf uns zugekommen. Wir waren mit dem BND schon vorher in Kontakt, weil wir durch Artikel 10-Gesetz respektive TKÜV schon verpflichtet worden
waren, entsprechende G 10-Anordnungen umzusetzen. Im Zuge dessen kannten die
uns also schon, und dann sind die, wie gesagt, so zwischen Spätfrühjahr, Anfang Sommer 2003 diesbezüglich auf uns zugekommen mit dem Ansinnen, dass sie halt über G
10, also Artikel 10-Gesetz hinaus mehr haben wollten.“4870
Das Ansinnen sei vom damaligen Unterabteilungsleiter 25 des BND, Dr. M., geäußert worden.4871 Aus diesem Anlass habe eine Besprechung in Frankfurt/Main mit Herrn Dr. M. und weiteren BND-Mitarbeitern
stattgefunden.4872 Er habe, so der Zeuge Dr. Köbele, im Gespräch rechtliche Bedenken geäußert. Es habe
sich dabei konkret um die Überlegung gehandelt, dass ein Verstoß gegen Art. 10 GG vorliegen könnte.4873
„Wir waren damals rechtlich ziemlich überrascht durch das Ansinnen. Ich hatte auch
Bedenken geäußert, weil ich erst mal darin einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis gesehen habe. Das ist von denen - ich glaube, ein oder zwei BND-Juristen
waren da mit anwesend - zurückgewiesen worden. Dann haben wir aber gesagt, die
mögen das dann doch bitte auch erst mal intern klären oder bzw. uns dann ihre Begründung mal zukommen lassen, weil das war halt jetzt erst mal nur in einer Besprechung. Ja, sie nahmen es und gingen. [...].“4874
In der Folge habe die Deutsche Telekom AG, so der Zeuge Uhrlau, den BND um die Nennung der gesetzlichen Grundlagen für die gewünschte Ausleitung von Ausland-Ausland-Verkehren und um eine Bestätigung
der Rechtmäßigkeit des Vorgehens gebeten.4875
Der Zeuge S. L. hat die Bedenken des Netzbetreibers wie folgt geschildert:

4869)

4870)
4871)
4872)
4873)
4874)
4875)

Eingestufte Angaben zur Fragestellung in: Sprechzettel, MAT A BND-9/4 & BND-17/1 (Tgb.-Nr. 18/14 – STRENG GEHEIM,
pauschal herabgestuft auf GEHEIM, nur zur Einsicht in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages), Ordner 171, Bl. 59 ff;
Vermerk, MAT A BND-9/4 & BND-17/1 (Tgb.-Nr. 18/14 – STRENG GEHEIM, pauschal herabgestuft auf GEHEIM, nur zur
Einsicht in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages), Ordner 171, Bl. 69 f.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 124 f.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 125.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 125.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 126; eingestufte Angaben zur Fragestellung in: Unterrichtungsschreiben an UAL 26 vom 1. September 2003, MAT A BND-9/4/1 (Tgb.-Nr. 87/14 – GEHEIM), Bl. 133, 134.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 125.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 81 I, S. 79.

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