Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
a)
– 897 –
Drucksache 18/12850
Unbedenklichkeitserklärung des Bundeskanzleramts (sogenannter Freibrief)
Die Erfassung von Ausland-Ausland-Verkehren stützte der BND auf § 1 Abs. 2 BNDG4859 [dazu unter
F.II.4.]. Die hierauf gestützte Erfassung von Ausland-Ausland-Verkehren an Kabeln eines deutschen Telekommunikationsbetreibers hing – anders als im Fall einer Beschränkungsmaßnahme nach dem Artikel 10Gesetz, die den Telekommunikationsbetreiber zur Mitwirkung verpflichtet – von dessen freiwilliger Mitwirkung ab,4860 die im Fall der Operation EIKONAL durch eine schriftliche Bestätigung der Zulässigkeit der
vom BND gewünschten Bereitstellung von Ausland-Ausland-Verkehren durch das Bundeskanzleramt erreicht wurde. Dieses Schreiben, das Ende des Jahres 2003 an die Deutsche Telekom AG versandt wurde, ist
im Ausschuss unter dem Schlagwort „Freibrief“ thematisiert worden. In der Folge wurde zwischen dem BND
und der Deutsche Telekom AG der sogenannte Transit-Vertrag geschlossen [dazu unter F.IV.2.b)].
aa)
Vorgespräch mit der Konzernleitung
Der Ausschuss ist in Zeugenvernehmungen zunächst der Frage nachgegangen, inwiefern ein Gespräch des
damaligen BND-Präsidenten mit dem Unternehmensverantwortlichen die freiwillige Mitwirkung der Deutsche Telekom AG befördert haben könnte.
Der Zeuge Kai-Uwe Ricke, damals Vorstandsvorsitzender der Deutsche Telekom AG, hat vor dem Ausschuss
insofern bestätigt, dass er sich im November 2002 zu einem Abendessen in Bonn4861 mit dem damaligen
BND-Präsidenten Dr. Hanning getroffen habe.4862 Der Zeuge hat dies als Treffen zum Zweck des „Kennenlernens“ bezeichnet.4863 Er sei zu jener Zeit „völlig mit anderen Themen beschäftigt“ gewesen.4864 Die Initiative zu diesem Treffen sei vom BND ausgegangen.4865 Er habe von den Vorgängen um die Operation EIKONAL erstmals aufgrund der Presseberichterstattung erfahren:
„Also, ich kann mich jetzt, aus der heutigen Sicht, nur daran erinnern, dass ich das
irgendwann in der Presse jetzt gelesen habe; das ist auch noch gar nicht so lange her und Punkt.“4866
Von dem Begriff EIKONAL bzw. GRANAT habe er in seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender nie etwas gehört.4867
Der Zeuge Dr. Hanning hat ausgesagt, es sei bei diesem Treffen mit Sicherheit nicht um operative Dinge
gegangen, an den genauen Gesprächsinhalt könne er sich aber nicht erinnern.4868
4859)
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4865)
4866)
4867)
4868)
Heiß, Protokoll-Nr. 60 I, S. 25; Breitfelder, Protokoll-Nr. 30 II – Auszug offen, S. 83 [Anm.: Der Zeuge zitiert die Generalklausel,
benennt lediglich den falschen Paragraphen.].
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 II, S. 22 f.; siehe dazu auch Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 149, 145, vgl. auch S 130; Dr. Burbaum,
Protokoll-Nr. 24 I, S. 21; W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 16.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 98.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 97.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 97.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 98.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 98.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 93.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 93.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 34.