Drucksache 18/12850
d)
– 896 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Keine Kenntnis der Deutsche Telekom AG von der Zusammenarbeit des BND mit der
NSA
Nach Angaben der vom Ausschuss hierzu gehörten Zeugen ist der Deutsche Telekom AG nicht mitgeteilt
worden, dass Daten aus der Erfassung an die NSA weitergeleitet werden sollten.4853
Der Zeuge Dr. Hanning hat ausgesagt, nicht gewusst zu haben, ob das Unternehmen darüber in Kenntnis
gesetzt wurde, dass die NSA involviert werden sollte.4854 Dass man aber den Telekommunikationsbetreiber
nur soweit erforderlich unterrichte, erscheine ihm „einleuchtend“. Auch hier gelte das „Need to know“-Prinzip. Der BND habe die Datenausleitung vorgenommen, sodass es keine Verpflichtung gegeben habe, dem
Telekommunikationsbetreiber dies mitzuteilen. Wie der BND mit den „Verkehren“ umgehe, sei zunächst
einmal Sache des BND.4855
Der damalige BND-Präsident Uhrlau hat eine unterbliebene Einbeziehung der Deutsche Telekom AG wie
folgt kommentiert:
„Das ist eine Frage der nachrichtendienstlichen Kooperation. Und mit wem der BND
eine Kooperation führt, das ist Sache des BND und des Kanzleramtes. Da muss ich
Telekom nicht mit einbeziehen.“4856
Der Zeuge Dr. Burbaum hat zur Notwendigkeit einer Information des Telekommunikationsbetreibers angegeben:
„[...] bei Übermittlungen [an einen ausländischen Dienst] sehe ich jetzt nicht, wieso
man irgendwie den Betreiber informieren soll.“4857
Dass man die Deutsche Telekom AG nicht über die Beteiligung eines anderen Nachrichtendienstes habe informieren müssen, hat auch der vor dem Ausschuss bekundeten Auffassung des damaligen ChefBK, des
Zeugen Dr. Steinmeier, entsprochen.4858
2.
Die Ausleitung leitungsvermittelter Verkehre auf Grundlage des sogenannten Transit-Vertrags
Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, auf welcher Grundlage die Ausleitung leitungsvermittelter Ausland-Ausland-Verkehre durch die Deutsche Telekom AG an den BND erfolgt ist, und hat dazu Zeugen aus
BND und Bundeskanzleramt sowie aus dem Bereich der Deutsche Telekom AG vernommen.
4853)
4854)
4855)
4856)
4857)
4858)
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 82; Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 60; Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 132.
Dr. Hanning., Protokoll-Nr. 65 I, S. 36.
Dr. Hanning., Protokoll-Nr. 65 I, S. 36.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 60.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 81.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 29.