Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Erstens. Alle erfassten Verkehre mussten am Anfang der Bearbeitung einen G-10Filter passieren, danach menschliche Kontrollen, sodass nur noch G-10-bereinigtes
Material weiterverwendet werden konnte. Zweitens. Die NSA durfte keinen unmittelbaren Zugriff auf die abgeleiteten Daten bekommen, sondern erst in einem gesonderten Prozessschritt. Sie erhielt auch keinen Zutritt zum Abgriffspunkt der Telekommunikation. Drittens. Es durfte nur NSA-Gerät eingesetzt werden, das für unsere Experten transparent war. [...]“4842
c)

Auswahl des Telekommunikationsbetreibers

In ersten Presseberichten aus dem Juni 2014 wurde zunächst vermutet, dass es sich bei dem betroffenen
Glasfaserknoten um den Datenknoten DE-CIX gehandelt hätte.4843 Aufgrund der vermuteten Beteiligung der
DE-CIX Management GmbH an der Operation EIKONAL sah sich das Unternehmen zu einer Pressemittlung
veranlasst, in der es heißt:
„Wir schließen aus, dass irgendein ausländischer oder inländischer Geheimdienst im
genannten Zeitraum von 2004 bis 2007 einen Zugang zu dem von uns betriebenen
Internetknoten und zugehörigen Glasfasernetzen hatte.“4844
Die Zeugen W. K. und S. L. haben in der Beweisaufnahme erklärt, dass DE-CIX bei EIKONAL keine Rolle
eingenommen habe.4845
Der Zeuge Klaus Landefeld hat als Beirat der DE-CIX Management GmbH, die den in Frankfurt gelegenen
Datenknoten DE-CIX betreibt, in seiner Vernehmung erklärt, dass es für DE-CIX erst seit 2009 Beschränkungsanordnungen nach dem Artikel 10-Gesetz gegeben habe.4846
Auch die Bundesregierung erklärte im Juli 2014:
„Der BND hat im angefragten Zeitraum [2004 bis 2007] weder selbst noch mit Hilfe
des Betreibers DE-CIX Management GmbH Rohdaten aus im Raum Frankfurt erfassten Telekommunikationsverkehren automatisiert an die NSA weitergeleitet. […]“4847
Der BND hatte für die Erfassung in der Operation EIKONAL einen anderen Telekommunikationsbetreiber
mit einem Netzknoten in Frankfurt/Main ausgewählt.4848 Der Ausschuss hat mehrere (teils ehemalige) Mitarbeiter der Deutsche Telekom AG und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens zeugenschaftlich vernommen.4849

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Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 11.
tagesschau.de vom 25. Juni 2014 „Heimliche Amtshilfe unter Freunden“ vom Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutscher
Zeitung; Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2014 „Gedränge am Daten-Drehkreuz“.
Statement des Geschäftsführers (Summa) der DE-CIX Management GmbH vom 26. Juni 2014.
W. K., Protokoll-Nr. 22, S. 10, 13 f, 74; S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 27.
Landefeld, Protokoll-Nr. 43 I, S. 62.
Antwort StS Fritsche (BK), BT-Drs. 18/2145, S. 1.
Vgl. S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 28.
Ricke, Protokoll-Nr. 26; Helfrich und Alster, Protokoll-Nr. 30; Laux und Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33.

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