Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 893 –
Drucksache 18/12850
Der Zeuge W. K. hat dies auf die Formel „Technik und Information gegen Information“ gebracht.“4834 Es sei
zum einen die technische Ertüchtigung gewesen, die der BND gebraucht habe, und zum anderen die „Zusammenarbeit beim Zugang zu Verkehren aus dem Bereich der Krisenländer“, die der BND der NSA habe
bieten können.4835
Die NSA soll nach Aussage des Zeugen Dr. Urmann, Leiter der für den Bereich Nachrichtengewinnung
zuständigen Unterabteilung im BND in den Jahren 2004 bis 2006, dabei „sicher“ erwartet haben, Zugang zu
Verkehren zu erhalten, an die sie möglicherweise nicht selbst herangekommen sei.4836 Nach Einschätzung
des Zeugen W. K. könnte das Interesse der US-Seite an Daten aus einem Internetknoten in Deutschland insbesondere darin gelegen haben, dass Deutschland als „Telekomtransitland“, auch für den Bereich Nah-/Mittelost, bewertet worden sei.4837
Der Zeuge Dr. Stefan Burbaum, G 10-Beauftragter des BND von Ende 2003 bis Anfang 20054838, hat ausgesagt:
„Also, es ist sicher so, dass die Kommunikation auf der Welt über verschiedene Knotenpunkte läuft, und davon liegen jetzt rein kapazitätsmäßig Knoten auch in Deutschland. Insofern ist es naheliegend, dass die Amerikaner eine Kooperation mit dem BND
suchen, um quasi bestimmte Teile der Kommunikation, die über diese Knoten laufen,
aufzuklären.“4839
Die Zeugin G. L. hat erklärt, sie teile zwar die Annahme, dass die NSA den BND als deutschen Kooperationspartner gebraucht habe, um an die Daten aus der Leitung in Frankfurt zu kommen, doch:
„[…] das, was Sie gesagt haben - - muss man ja überlegen: Laufen diese Verkehrsströme wirklich nur über das Kabel Frankfurt oder sind die nicht an anderen Knotenpunkten, wo der Amerikaner vielleicht bessere Zugänge hätte, auch erreichbar?“4840
Nach Aussage des Zeugen Dr. Hanning war man sich trotz der gemeinsamen Ziele auch einer in Teilen
unterschiedlichen Interessenlage von NSA und BND bewusst. Er hat ausgeführt:
„Die NSA hat zum Teil andere Interessen als der Bundesnachrichtendienst. Das Aufklärungsprofil ist unterschiedlich, und deswegen muss man aufpassen. Aber das gilt
in erster Linie für die deutschen Verkehre.“4841
Der Zeuge Breitfelder hat denn auch drei Grundsätze für die Kooperation des BND mit der NSA im Bereich
der Kabelerfassung benannt, die für den BND gegolten hätten:
4834)
4835)
4836)
4837)
4838)
4839)
4840)
4841)
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 25.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 75.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 8.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 16, 75.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 5.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 95.
G. L., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 92.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 80.